Fortsetzung der Affäre um die Versetzung von Colonel Nico Ries 2008 aus dem Generalstab der Armee ins Ministerium, wo er die Militäreinsätze der Luxemburger Armee planen und koordinieren soll. In einer seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Deputierten Felix Braz betont Armeeminister Jean-Marie Halsdorf, dass die Ablösung von Ries als Armeechef durch großherzoglichen Erlass vorgenommen wird.
Im Dezember 2010 hatte der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung über die Versetzung von Nico Ries ins Ministerium annulliert, ebenso die Ernennung von Gaston Reinig als Generalstabschefs. Grundlage der Richterentscheidung war ein Urteil des Verfassungsgerichts. Das hatte die gesetzliche Grundlage für den Versetzungsbeschluss kritisiert. Tatsächlich war das Armeegesetz 2007 so abgeändert worden, um Nico Ries im Fall einer Versetzung sowohl Titel und als auch Verdienst und andere materielle Annehmlichkeiten zu garantieren. Das Gesetz nannte sogar die neue Dienststelle des versetzten Colonels und seine zukünftige Mission. Den Satz mit diesen Angaben bezeichneten die Verfassungsrichter als verfassungswidrig. Der Minister hatte seine Versetzungsentscheidung aber mit dieser gesetzlichen Bestimmungen begründet.
Kein Urteil zur Sache
Die neue Entscheidung des Ministers dürfe sich nicht mehr auf den kritisierten Gesetzesartikel berufen, heißt es in der Antwort von Halsdorf auf die Anfrage von F. Braz. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich keineswegs darüber ausgesprochen, ob die Versetzung von Colonel Ries berechtigt sei oder nicht. Es hatte sich nicht zur Sache geäußert, betont Halsdorf. Dass ein Offizier durchaus versetzt werden kann, erlaubt das Armeegesetz durchaus. Offiziere und Unteroffiziere können aus dienstlichen Gründen zu beliebigem Zeitpunkt versetzt werden, heißt es da.
Warum also die umstrittene und auf Nico Ries zugeschnittene Gesetzesänderung von 2007? Um dem Betroffenen Besoldung und Titel zu garantieren. In Sachen Einkommen hätte Ries 25 Besoldungspunkte verloren und den Dienstwagen. Letzterer steht nur dem Generalstabschef zu. Diese materiellen Verluste wären jedoch keineswegs illegal gewesen, betont der Minister, sind sie doch an die Funktion des Generalstabschefs gebunden.
Die Gesetzesänderung von 2007 sollte Ries auch seinen Colonel-Titel absichern. Tatsächlich sieht das Staatsbeamtengesetz von 1963 nur einen Colonel-Posten vor, und der muss Generalstabschef sein. Die Regierung habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, Nico Ries seinen Dienstgrad abzuerkennen, so Halsdorf.
Dass Ries das Ruder der Armee nicht übernehmen wird, ist für Halsdorf klar. Die neue Versetzungsentscheidung werde aufgrund des Armeegesetzes genommen, sagt er. Und das erlaubt eine Versetzung problemlos.
De Maart

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