Für Arbeitszeit gelten in der EU derzeit verschiedene Richtwerte: Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Eine tägliche Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum muss gewährleistet sein. Außerdem ist eine Ruhepause während der Arbeit vorgeschrieben, wenn die tägliche Arbeitszeit des Mitarbeiters mehr als sechs Stunden beträgt.
Doch eine neue Arbeitszeitrichtlinie der EU-Kommission sieht jetzt vor, dass die Zeit, die ein Feuerwehrmann für sein ehrenamtliches Engagement aufbringt, auch als Arbeitszeit bewertet werdem soll. Der Luxemburger Feuerwehrverband sieht die Existenz der Freiwilligen Feuerwehren durch die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union hierzulande noch nicht bedroht – ist aber wachsam.
Kostenexplosion
Sollte allerdings das Bénévolat in ein Volontariat übergehen, sieht Marc Mamer, Präsident de Verbandes, ein Problem: „Wenn die Gemeinden gezwungen wären, durch die neue Arbeitszeitrichtlinie hauptamtliche Feuerwehren einzurichten, würden kommunale Haushalte explodieren. Uns ist das Problem bewußt, wir arbeiten in der Thematik eng mit dem Weltfeuerwehrverband CTIF zusammen. Wir hoffen, dass die EU hier nicht einfach eine Tür zu schlägt“.
Es besteht darüber hinaus aber auch die Befürchtung, dass die EU-Richtlinie auch auf freiwillige Sanitäter und Trainer ausgedehnt werden kann. Aus Brüssel heißt es, dass eine Entscheidung noch nicht definitiv gefallen sei.
In Luxemburg sind derzeit 8.000 Männer und Frauen ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr, davon rund 5000 im aktiven Einsatzdienst.
De Maart

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