Samstag8. November 2025

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Generaldirektor suspendiert

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Seine klaren Worte muss der Generaldirektor von ProActif teuer bezahlen. Romain Schmit soll gekündigt werden. Er wurde bereits suspendiert.

Weil er dem Präsidenten von ProActif, Robert Weber, widersprochen hat, muss der Generaldirektor von ProActif, Romain Schmit, gehen. Das wurde uns aus zuverlässiger Quelle bestätigt. Er wurde mit sofortiger Wirkung am Freitag suspendiert und darf die Räumlichkeiten der Beschäftigungsinitiative nicht mehr betreten. Der LCGB wird sich am Montag intern mit der Affäre ProActif befassen.

Logo" class="infobox_img" />Generaldirektor Romain Schmit. (Foto: ProActif)

Der Bericht der Untenehmensprüfer.

Für einen Paukenschlag hatte Schmit am vergangenen Freitag gesorgt. Ja, bei ProActif seien Ausgaben „aufgebläht“ worden. Damit bestätigte er die Vorwürfe der belgischen Unternehmensprüfer BST. Durch diese Rechentricks flossen der Initiative mehr Mittel zu als eigentlich geschuldet. Zahlmeister war das Beschäftigungsministerium, dem die Initiative laut Revisoren nun 2,5 Millionen Euro schuldet.

Mit seinen klaren Worten desavouierte Schmit den Präsidenten von ProActif und LCGB-Chef, Robert Weber. Der hatte noch am Donnerstag gesagt, dass in den Konten der Initiative alles in Ordnung sei, es sich bei den Vorwürfen nur um „Interpretationsproblemen“ handele.

Vorzeichen

Dass sich Schmit wohl nach einem anderen Job umsehen müsse, deutete sich bereits am Freitag an. Eine für Freitagnachmittag angekündigte Pressekonferenz wurde kurzfristig abgesagt.

Am Vormittag hatten sich Budgetkontrollkommission und Beschäftigungskommission des Parlaments mit dem Abschlussbericht der Wirtschaftsprüfer befasst. Beschäftigungsminister Nicolas Schmit hatte von einer ernsten Angelegenheit gesprochen. Wäre ProActif ein Privatunternehmen, es wäre längst pleite. Oppositionspolitiker sprachen sogar von einer Affäre, die eigentlich vor Gericht gehöre.

Romain Schmit leitete die Beschäftigungsinitiative seit Mitte 2010. Erste Schritte zur Sanierung von ProActif wurden unter ihm eingeleitet. Denn die Probleme von ProActif sind nicht neu. Bereits bei früher durchgeführten Überprüfungen waren Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.

Von 14 auf 15 Millionen Euro

Nicht geklärt ist bisher, warum das Arbeitsministerium den Finanzrahmen für ProActif von 14 auf 15 Millionen Euro heraufsetzte. Die Entscheidung war noch vom früheren Arbeitsminister François Biltgen getroffen worden: am 23. Juli 2009, nach den Wahlen, als bereits gewusst war, dass er das Ressort abgeben würde. In ihrem Bericht schreiben die Wirtschaftsprüfer von BST, die Entscheidung zur Erweiterung des Finanzrahmens um 1 Million Euro sei nicht nachvollziehbar. Er sei von den Revisoren leider nicht gehört worden, hatte sich François Biltgen am Donnerstag beklagt.

Die Beschäftigungsinitiativen werden zum großen Teil mit öffentlichen Geldern finanziert. Nicht alle Ausgaben werden vom Beschäftigungsministerium übernommen. Ein Regelwerk, der „Guide administratif“, legt fest, was die Initiative dem Staat anrechnen darf. Dieser übernimmt dann 75 Prozent dieser Ausgaben. Die restlichen 25 Prozent muss die Initiative selbst erwirtschaften. Das Problem bei ProActif: Sie setzte Leistungen in Rechnung, die nicht erstattungsfähig waren. So wurden Reinigungsarbeiten und Wartungsarbeiten am Informatiksystem von eigenem Personal durchgeführt, jedoch als Fremdleistung verrechnet. Oder aber es wurden Rückstellungen für mögliche Entschädigungen für entlassene Mitarbeiter als rückstattungsfähige Ausgaben ausgewiesen. Das habe zu einem „ungerechtfertigen Aufblähen“ der Ausgaben geführt, so BST. Die Revisoren sprechen von Verstößen gegen das Buchhaltungsrecht. Sie weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass das Regelwerk „Guide administratif“ präzisiert werden müsse.