Geldstrafe für Erzieherinnen

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Am Donnerstag wurden drei Erzieherinnen einer "Maison relais" in Bonneweg, die Kinder an Stühle gefesselt hatten, zu Geldstrafen verurteilt.

Urteil im Prozess gegen drei Erzieherinnen, denen vorgeworfen wird, zwischen 2008 und 2009 in einer „Maison
relais“ in Bonneweg immer wieder Kinder mit Klebeband an Stühle gefesselt zu haben. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Angeblich sollen Claire W., Aline L. und Michèle P. die Kinder mit dickem Klebeband an die Stühle gefesselt haben, um sie ruhigzustellen. Teilweise wurden den Kindern die Hände und Füße gefesselt.

Sechs Kinder

Die Taten sollen sich in der „Maison relais“ in der rue Gellé in Bonneweg ereignet haben. Laut der Vertreterin der Staatsanwaltschaft habe es sich um sechs Kinder gehandelt. Damals waren diese zwischen fünf und acht Jahre alt. In regelmäßigen Abständen hätten sich die Erzieher in sogenannten „Team-Sessions“ zusammengesetzt, um die Bilanz der vergangenen Zeit zu ziehen. In diesen Sitzungen habe sich auch herausgestellt, dass es Probleme mit einzelnen Kindern geben würde. Ob und warum die Erzieher die Kinder gefesselt haben, wurde aber nicht besprochen. Laut dem zuständigen Ermittler habe eine andere Erzieherin den Vorfall bei der Polizei gemeldet.

Anschließend wurde ein Verfahren gegen die nun Angeklagten in die Wege geleitet. Bei der Polizei habe ein Kind angegeben, es sei sechsmal zum Festkleben auf den Stuhl gekommen, ein anderes Opfer sagte aus, es sei zweimal zu Fesselungen gekommen.

„Zauberstuhl“
Auch hätten einige Kinder bei der Polizei angegeben, sie hätten sich selbst mit Klebeband an den Stuhl fesseln müssen. Laut dem zuständigen Ermittler war den Erzieherinnen durchaus bewusst, dass sie die Kinder nicht festbinden durften. Auch der Chef der „Maison relais“ habe laut dem Ermittler von den Zwischenfällen gewusst, jedoch nur angegeben, dass er dies nicht gut finden würde.

Eine Zeugin erklärte Ende Oktober 2015, am ersten Prozesstag, vor den Richtern, dass sie an einem Tag ein weinendes Mädchen vor der Tür eines Spielraumes gesehen habe. „Zudem war das Mädchen an dem Stuhl festgeklebt. Sofort habe ich der verantwortlichen Erzieherin erklärt, dass dies verboten sei. Sie antwortete daraufhin, andere Erzieherinnen hätten ihr den Tipp gegeben, weil dies angeblich helfen würde, die Kinder so gut es geht ruhigzustellen“, so die Frau damals im Zeugenstand.

„Suspension du prononcé“

Auch betonte die Frau, dass in den sogenannten „Team-Sessions“ über diesen Vorfall berichtet wurde. Man habe den Eltern sofort Bescheid gegeben und jeden Mitarbeiter der „Maison relais“ in Bonneweg in Kenntnis gesetzt, dass dies ausdrücklich verboten sei. Die Zeugin erklärte ebenfalls, dass in manchen „Team-Sessions“ von einem „Zauberstuhl“ die Rede war: „Hierbei handelte es sich aber nicht um Fesseln, sondern um einen speziellen Stuhl, auf dem die Kinder Platz nehmen mussten, nachdem sie etwas Verbotenes getan hatten“, so die Frau damals.

Die Angeklagten erklärten, es sei nur einmal zum Festkleben der Kinder gekommen. Ihre Verteidiger forderten die „suspension du prononcé“, was bedeutet, dass sie zwar verurteilt, aber nicht bestraft werden sollen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dies anders und betonte, dass bei den drei Angeklagten eindeutig eine Straftat vorliegen würde. Gefordert wurde eine Geldstrafe.