Fünfzehn Jahre Haft gefordert

Fünfzehn Jahre Haft gefordert
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Am Mittwoch wurde vor der von Elisabeth Capesius präsidierten Kriminalkammer der Prozess gegen Alphonse I. fortgesetzt, dem sexuelle Übergriffe auf ein ihm anvertrautes minderjähriges Mädchen vorgeworfen werden.

Die Fakten gehen auf 2002 zurück, bevor das Opfer eingeschult wurde. Der Beschuldigte trat am Mittwoch vor die Richter und erzählte aus seiner nicht gerade erbauenden Existenz. Er habe sich anfangs um die Kinder gekümmert, ohne sich etwas zu Schulde kommen zu lassen. Der als freiwilliger Feuerwehrmann tätige Mann versagte dann die Stimme, bevor er dann aber von den Fakten berichtete.

Er habe das 6-jährige Mädchen auf dem Sofa unter einer Decke befummelt. Er ging dann immer weiter und es entwickelte sich eine regelmäßige Beziehung, die der Beschuldigte als exzessive Liebesbeziehung zu interpretieren schien.

Eines Tages habe sie sich auf seinen Schoß gesetzt, er habe ihr dann Hose und Slip ausgezogen, und sie habe sich an ihm gerieben. Er habe ihr gesagt, damit aufzuhören, doch hätte sie das immer wieder getan.

Er könne sich nie verzeihen, was er ihrer ganzen Familie angetan hat. Er habe seine Familie und seine Freunde betrogen und auch verloren.

Der Vorsitzenden ging es dann darum, ob es zum oralen Sex kam, an den sich das Opfer schmerzlich erinnerte, was der Beschuldigte leugnete. Dass er mehrere Male versuchte, in sie einzudringen, dies ihm aber nicht gelang, gab er schließlich zu. Auch habe er trotz seiner Erektion auf ihre Bitte hin immer aufgehört.

„Ich bin ein Monster!“

Das Opfer habe ihm also mehrere Male klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass er aufhören sollte, hielt die Vorsitzende zurück. Der Beschuldigte versicherte, die Strafe anzunehmen, auch wenn er hoffe, dass sie nicht zu streng ausfällt. Abschließend entschuldigte er sich beim Opfer und seiner Mutter. Er sei ein Monster.

Interessant war dann das Plädoyer des Verteidigers, der die Frage der territorialen Kompetenz aufwarf, da sein Mandant französischer Staatsbürger ist und die Verjährung im Hexagon sich von der in Luxemburg unterscheidet. Zu den eigentlichen Fakten, meinte der Anwalt, dass es ohne Eindringen keine Vergewaltigung gibt.

Der aus Frankreich stammende Anwalt musste sich von der Vorsitzenden belehren lassen, dass die Fakten sich in Luxemburg abspielten, weshalb sie seine Verteidigungslinie bis dahin ziemlich unverständlich verfolgte. Nach einer Volte, legte der Anwalt dann das Schicksal seines Mandanten in die Hände des Gerichts.

Die öffentliche Anklägerin rückte Kompetenz- und Verjährungsfragen zurecht und hielt die Vergewaltigung mit dem erschwerenden Umstand zurück, dass der Angeklagte Autorität über das Kind hatte. Sie ging auch auf die Regelmäßigkeit der sexuellen Übergriffe ein, die über Jahre andauerten und für das Kind ein Martyrium sein mussten.

Erst später habe sie gemerkt, was mit ihr geschehen war und damit hat ihr Leidensweg erst richtig begonnen. Am schlimmsten sei aber der Versuch, dem Gericht klar machen zu wollen, dass das Mädchen all dies wollte. Dies lasse darauf schließen, dass viel mehr geschehen ist, wovon das suizidgefährdete Opfer nicht sprechen möchte.

Da es keinen Beweis für eine Vergewaltigung der physischen Integrität vorliege, hielt die Staatsanwaltschaft die Vergewaltigung nicht zurück, doch der Versuch sei nur schwer zu leugnen, da der Mann nicht spontan sondern aus Unvermögen darauf verzichtete. Sie forderte 15 Jahre feste Haft.

Das Urteil ergeht am 9. Juni 2016.