Fehler bleibt Fehler

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(dpa)

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Premierminister Xavier Bettel bleibt dabei: Der illegale SREL-Lauschangriff war ein reiner administrativer Fehler.

Anfang des Jahres wurde in Luxemburg drei Wochen lang eine Person illegal vom Geheimdienst abgehört. Schlampiger Umgang mit den Antragsformularen beim SREL, hieß es hinter vorgehaltener Hand. Der Antrag für eine Verlängerung einer Abhöroperation blieb bei der ehemaligen SREL-Operationschefin T. (Link) einfach in der Schublade liegen.

Gegen die Frau wurde eine „faute grave“ ausgesprochen. Sie wurde in eine andere Abteilung strafversetzt. Lediglich ein kleiner Kreis aus Geheimdienstspitze und Staatsministerium löste das Problem intern. Die Justiz wurde nicht informiert. Nachdem die Affäre vom Tageblatt aufgedeckt wurde, reagierte das Staatsministerium und machte aus dem schweren Fehler nach außen einen administrativen Fehler.

Kurze Antwort

In einer parlamentarischen Frage (20. März) wollte der ADR-Abgeordnete Gast Gibéryen (Link) von Premierminister Xavier Bettel wissen, warum die Justiz nicht informiert wurde. Bettel hat am Dienstag knapp geantwortet: Es handelt sich bei der nicht autorisierten Abhörmaßnahme um einen administrativen und nicht um einen absichtlichen Fehler. Sämtliches Material der illegalen Lauschoperation soll zerstört worden sein.

Inzwischen beschäftigt der Rechtsbruch im Geheimdienst die Staatsanwaltschaft (Link). SREL-Direktorin Doris Woltz erstattete wegen Geheimnisverrats im Dienst Anzeige gegen unbekannt.