Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gegen 17.30 Uhr auf der ominösen „Dräibunn“ (N7) in Höhe des Hotels Leweck in Lipperscheid bei einem waghalsigen Überholmanöver auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein und dort ein anderes Fahrzeug, das aus Richtung Norden kam, frontal erfasst zu haben.
In dem Wagen, der korrekt unterwegs war, verlor ein damals 24-Jähriger sein junges Leben. Einer der Experten hatte die Geschwindigkeit des überholten dritten Wagens auf zwischen 110 und 115 km/h geschätzt, was eigentlich ein gefährliches Überholmanöver überflüssig gemacht hätte.
Obwohl der Verteidiger den Gutachter mit den üblichen juristischen Spitzfindigkeiten davon überzeugen wollte, dass es in seinem Spezialgebiet keine absolute Wahrheit gibt, blieb dieser jedoch bei der dem Unfallverursacher zugeschriebenen Geschwindigkeit von mindestens 135 km/h.
Ein zweiter Gutachter aus Frankreich attestierte gestern im Zeugenstand dem Unfallwagen eine Geschwindigkeit beim Aufprall zwischen 126 und 138 km/h. Auch er musste dem Verteidiger und dem Vorsitzenden seine Methodologie genau darlegen, und auch er blieb bei seinen Resultaten.
Zivilkläger fordern 290.000 Euro
Es ging dem Verteidiger darum, die Reaktion der überholten Fahrerin, ihren Wagen nach links zu ziehen, als Ursache darzustellen. Nur deshalb sei sein Mandant über den durchgezogenen Strich auf die andere Straßenseite gefahren, wo er eigentlich nichts zu suchen hatte.
Der Experte konnte dem nicht widersprechen.
Der Schock zwischen dem Auto des Unfallverursachers und dem überholten Wagen, der sich danach überschlug, könnte ihn auf die entgegenlaufende Spur gebracht haben. Dies ging auch aus dem Plädoyer des Verteidigers hervor, der trotzdem die Verantwortung seines Mandanten nicht in Frage stellte und das Verständnis der Richter für Sozialarbeit einklagte.
Nachdem mehrere Zeugen ihre ersten Aussagen bestätigt hatten, ging der Nebenkläger auf den plötzlichen Tod eines jungen Menschen ein, dessen Verlust schwere Wunden in seiner Familie hinterließ. Er forderte insgesamt 270.000 Euro moralischen und 19.282,02 Euro materiellen Schadenersatz.
In seinem Strafantrag ging der öffentliche Ankläger darauf ein, dass hier ein Unschuldiger aus dem Leben gerissen wurde. Er könne einfach nicht verstehen, dass ein professioneller Busfahrer wie der Beschuldigte über einen doppelt durchgezogenen Strich fährt.
Er plädierte denn auch auf eine schwere Verfehlung und forderte neun Monate Haft mit eventueller Bewährung und ein angemessenes Fahrverbot von 36 Monaten.
Das Urteil wird in fünf Wochen, am 2. März, gesprochen.
De Maart

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