Google Street-View-Fahrzeuge dürfen bis auf Weiteres Luxemburg nicht ablichten, teilte Gérard Lommel, Präsident der nationalen Datenschutzkommission (CNPD), Tageblatt.lu gegenüber mit.
2010 hatten Privatleute sich beschwert, Google-Street View Fahrzeuge hätten ihre Wohnungen fotografiert. Daraufhin hatte sich die Datenschutzkommission bei Google gemeldet und den amerikanischen Internetfirma aufgefordert, die Bilder unkenntlich zu machen. Doch Google kam den Forderungen nicht nach. Fazit: Google besitzt weiterhin Street-View Fotos aus Luxemburg im Rohzustand.
Nicht nur Google-Street View beschäftigt die nationale Datenschutzkommission. Der Jahresbericht der Kommission von 2011 zeigt, dass sie alle Hände voll zu tun hatte.
Sehr aktiv
So wurden 2011 bei der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) 115 Beschwerden und Nachprüfungen bezüglich der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung sowie 653 Anträge auf Vorabgenehmigungen (Erlaubnis für Videokameras, Biometrietests usw…) eingereicht. Das teilte die Datenschutzkommission in ihrem Jahresbericht am Mittwoch mit.
Insbesondere beschäftigte sich die Kommission im vorherigen Jahr mit folgenden nationalen Themen: Schülerdatenbank, elektronische Patientenakte, Reform des Strafregisters, die Einführung eines neuen biometrischen Aufenthaltsgenehmigungsbelegs sowie die Zusammenarbeit mit der Uni Luxemburg.
Der Gesetzentwurf 6284 sieht vor, eine landesweite Schülerdatenbank einzuführen. Sie soll vor allem dazu beitragen, die Unterrichtsqualität und die Schulorganisation zu verbessern. Auch beinhaltet die Datenbank Informationen über das soziokulturelle und familiäre Umfeld des Schülers. Obwohl die CNPD dieses Projekt unterstützt hatte, forderte sie das Unterrichtsministerium auf, die Zahl der Daten zu reduzieren, die Speicherdauer zu verringern und die Datentransfers einzuschränken. Geschützt soll hier vor allem der Studierende.
Die Zusammenarbeit zwischen CNPD und Uni Luxemburg bezieht sich auf das gemeinsame Studienprogramm, das sich mit neuen Trends des europäischen Datenschutzrechts, den neuen technologischen Herausforderungen und deren Einfluss auf Luxemburg, den neuen Technologien und Kommunikationssysteme befasst.
Sofort informieren ist Pflicht
In einem anderen Punkt erinnert die nationale Datenschutzkommission in ihrem Jahresbericht an die Einführung des Gesetzes vom 28. Juli 2011 bezüglich der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikationswelt. Werden Sicherheitslücken festgestellt, müssen die öffentlichen Telekommunikationsdienste sofort die Kommission und die Betroffenen davon in Kenntnis setzen, es sei denn die Panne wird gleich behoben. Sony hatte, nachdem 77 Millionen Daten von Kunden geklaut wurden, die Beschädigten erst eine Woche danach informiert. Das Gesetz soll vor allem die Nutzer besser schützen und die Anbieter vermehrt in die Pflicht nehmen.
Privatnutzer soll sich besser wehren
Auf internationaler Ebene steht vor allem die Reform des EU-Datenschutz-Rechtsrahmens auf der Tagesordnung der CNPD. Immer wieder werden im Netz Daten von Institutionen, Firmen oder Privatleuten auf dreiste Art entwendet. Die EU-Datenschutzrichtlinie, die aus dem Jahre 1995 stammt, muss den heutigen Herausforderungen, wie z.B Internet, angepasst werden. So sieht es die EU-Kommission, die drei Punkte vorgeschlagen hat.
Erstens wird ein „verbesserter Schutz der Daten des Nutzers gefordert, egal wohin sie verschickt werden. Im Visier sind vor allem ausländische Firmen wie Google und Facebook. Der Nutzer soll das Recht haben, zu jedem Zeitpunkt seine Daten von den oben genannten Firmen, wie z.?B. Fotos, aus dem Netz entfernt zu bekommen. Auch sollen Minderjährige im Internet besser geschützt werden.
Der zweite Punkt sieht vor, Behörden und Firmen wie z.?B. Google verantwortlich zu machen. Sie können demnach von der Datenschutzkommission sanktioniert werden, falls sie sich nicht an die Vereinbarungen halten.
Drittens soll die Zusammenarbeit aller EU-Datenschutzkommissionen verstärkt werden. Das Gesetzesprojekt zur neuen EU-Datenschutzregelung wird vorerst 2014 verabschiedet und womöglich Ende 2015 in Kraft treten.
De Maart

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