EU-Parlament stellt Forderungen

EU-Parlament stellt Forderungen
(AFP/Gerard Cerles)

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Spitzenvertreter des Europaparlaments haben sich wenige Stunden nach dem Eintreffen des Brexit-Antrags auf Forderungen für die nun beginnenden Verhandlungen geeinigt.

In einem zehnseitigen Resolutionsentwurf machen die Fraktionschefs von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen unter anderem klar, dass Großbritannien aus ihrer Sicht keinerlei finanzielle Zugeständnisse gemacht werden dürfen.

Zugleich weisen sie noch einmal darauf hin, dass es ohne Zustimmung des EU-Parlaments kein Abkommen über den Ausstieg Großbritanniens aus der EU geben kann. Das gleiche gilt demnach auch für eine mögliche Abmachung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

Ein Überblick:

Großbritannien muss bis zum Brexit allen als EU-Mitglied eingegangenen Verpflichtungen nachkommen

Großbritannien darf bis zum EU-Austritt keine Verhandlungen über bilaterale Handelsabkommen beginnen

Großbritannien darf nach dem EU-Austritt nicht mehr von den gleichen Vorteilen profitieren wie die Mitgliedstaaten

Eine Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt ist nur dann möglich, wenn Großbritannien die vier Grundfreiheiten einhält – nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital; zudem müsste Großbritannien weiter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes akzeptieren

Das EU-Parlament muss voll an den Austrittsverhandlungen beteiligt werden

Verhandlungen über die Zeit nach dem Brexit dürfen erst dann starten, wenn es in den Verhandlungen über das Austrittsabkommen substanziellen Fortschritt gibt

In dem Austrittsabkommen muss nach Ansicht des Europaparlaments geklärt werden: a) wie hoch die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens sind, b) wo künftig die EU-Außengrenze verläuft, c) was mit den internationalen Verpflichtungen ist, die Großbritannien über die EU-Mitgliedschaft eingegangen ist, d) dass die Rechtssicherheit für Unternehmen sichergestellt ist, f) dass der EuGH für die Klärung von offenen Fragen zum Austrittsabkommen zuständig ist

Eine enge Zusammenarbeit mit Großbritannien darf es nur dann weiter geben, wenn sich das Vereinigte Königreich weiter an grundlegende EU-Standards hält – zum Beispiel in Bereichen wie Umweltschutz und Kampf gegen Steuerhinterziehung

Es darf keine Abmachungen geben, die zum Beispiel der britischen Finanzbranche einen bevorzugten Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumen

Wenn Großbritannien sich weiter an Wissenschaftsprojekten oder an Stundentenaustauschprogrammen beteiligen will, muss es dafür zahlen

Sollte es nach dem EU-Austritt eine Übergangszeit geben, muss in dieser bei Streitigkeiten die Rechtsprechung des EuGH gelten

Über die in Form eines Resolutionsentwurfs veröffentlichten Forderungen soll in der kommenden Woche bei einer Vollversammlung des Parlaments abgestimmt werden. Dass sie angenommen wird, gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher.