Die Unterhändler hätten einen Entwurf für die sogenannten Verhandlungsleitlinien vereinbart, den die Staats- und Regierungschefs am Samstag bei einem Sondergipfel beschließen sollen, hieß es am Montag aus EU-Kreisen. Große Änderungen habe es nicht mehr gegeben.
EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte Ende März einen Vorschlag für die Leitlinien gemacht, den die Unterhändler im Wesentlichen übernahmen. Die 27 bleibenden EU-Länder wollen demnach in zwei Phasen mit Großbritannien verhandeln.
Schlussabrechnung
Zuerst sollen die Bedingungen des britischen EU-Austritts geklärt werden. Dabei geht es zunächst vor allem um die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien und der Briten in der EU sowie um die Schlussabrechnung zur mehr als 40-jährigen EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs. Erst danach sollen die künftigen Beziehungen besprochen werden.
Die Abfolge widerspricht den Wünschen der britischen Premierministerin Theresa May, die beides zusammen klären möchte. May hatte am 29. März den EU-Austritt Großbritanniens beantragt und damit das zweijährige Scheidungsverfahren offiziell in Gang gesetzt. Die eigentlichen Verhandlungen sollen aber erst nach der kurzfristig angesetzten Parlamentswahl in Großbritannien am 8. Juni losgehen.
Verbindlichkeiten
In dem AFP vorliegenden Papier hieß es, London müsse „alle Verpflichtungen“ erfüllen. Zuvor war einschränkender von „allen rechtlichen und budgetären Verpflichtungen sowie Verbindlichkeiten“ die Rede. Festgelegt wurde auch, dass alle Fragen mit Blick auf britische Beziehungen zu der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Investmentbank (EIB) und dem Europäischen Entwicklungsfonds im Zuge einer abschließenden finanziellen Vereinbarung geklärt werden müssten.
Als problematisch gilt etwa die Frage, inwieweit London für langfristig vergebene Kredite der EIB haften soll. Über die Finanzfrage dürfte in den Gesprächen mit London hart gerungen werden: Die EU-Kommission schätzt die Forderungen an London auf bis zu 60 Milliarden Euro.
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