Samstag8. November 2025

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Erster Schuldspruch

Erster Schuldspruch
(dpa-Archiv)

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Der ehemalige kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo ist am Mittwoch vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag für schuldig befunden worden.

In Den Haag wurde am Mittwoch Geschichte geschrieben: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verkündete das Urteil gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo und sprach ihn schuldig, Kinder als Soldaten missbraucht zu haben. Es war der erste Richterspruch der Behörde, seit das „Weltstrafgericht“ im Jahr 2002 eingerichtet wurde.

Die drei Richter hätten „zweifelsfrei“ und „einstimmig“ festgestellt, dass der heute 51-Jährige zwischen 2002 und 2003 Kinder unter 15 Jahren zwangsrekrutiert und in einem Konflikt eingesetzt hat, sagte einer der drei Richter, der Brite Adrian Fulford. Zusammen mit seinen beiden Kollegen hatte er seit August vergangenen Jahres über das Urteil beraten.

„Seriöser Politiker“

Lubanga war der erste mutmaßliche Kriegsverbrecher, der vom IStGH festgenommen und vor Gericht gestellt wurde. Er war 2005 von den kongolesischen Behörden verhaftet und 2006 nach Den Haag überstellt worden. Das Verfahren gegen ihn, in dem 204 Anhörungen stattfanden und insgesamt 67 Zeugen vernommen wurden, war im Januar 2009 eröffnet worden.

Der Angeklagte selbst hat stets alle Vorwürfe von sich gewiesen. Er sei kein Rebellenführer, sondern ein friedliebender Politiker, erklärten seine Anwälte. Lubanga sei als „politischer Sündenbock“ vor Gericht gestellt worden.

Historisches Urteil

Internationale Menschenrechtsorganisationen haben das historische Urteil des „Weltstrafgerichts“ in Den Haag gegen den früheren kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo als Meilenstein begrüßt. Der Schuldspruch werde auf der ganzen Welt „denen zu denken geben, die das schreckliche Verbrechen begehen, Kinder auf Schlachtfeldern zu missbrauchen“, teilte Amnesty International mit. Zudem könne die Entscheidung der Richter dazu beitragen „die schlimmsten Straftäter der Welt für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht zu bringen“.

Jedoch wurde bemängelt, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nur wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten gegen Lubanga ermittelt hatte, ihn aber nicht für andere Verbrechen – darunter den Missbrauch zahlreicher Mädchen als Sexsklavinnen – verurteilt habe. Dadurch sei laut Amnesty International vielen potentiellen weiteren Opfern die Möglichkeit verweigert worden, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu erfahren.

Ein erster Schritt

Richard Clarke, der Direktor von Child Soldiers International, erklärte, im Kongo und vielen weiteren Ländern würden zudem noch viele weitere Menschen frei herumlaufen, die Kinder im Krieg missbraucht hätten oder dies sogar heute noch täten. Dennoch sei das Urteil ein „wichtiger Schritt“.

Auch der Kongolese Bukeni Waruzi von der Organisation Witness (Zeuge) begrüßte das Urteil: „Wir freuen uns, dass der Einsatz von Kindersoldaten von der Internationalen Gemeinschaft niemals tolerieren werden wird“, sagte er dem arabischen Sender Al Dschasira.