Donnerstag6. November 2025

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Entscheidende Etappe am Montag

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Wer fünf Jahre in Luxemburg gewohnt hat, bekommt eine Studienbörse. Grenzpendler-Kinder sind ausgeschlossen. Am Montag erklärte sich Justizminister François Biltgen in Brüssel.

Ein Treffen mit EU-Sozialkommissar Laszlo Andor am Montag sollte klären helfen, ob Luxemburgs neue Studienbörsenregelung EU-konform ist oder nicht. Das Gesetz vom 26. Juli 2010 gewährt Studenten eine Studienbörse, wenn sie seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben. Dass die Eltern seit Jahren in Luxemburg arbeiten, aber im Nachbarland wohnen, zählt nicht. Die Börse sei allein dem Studenten geschuldet. Die Situation der Eltern spiele keine Rolle, argumentiert die Regierung. Eine Überlegung, welche die belgische Senatorin Dominique Tilmans, eifrige Kämpferin für die Rechte der Grenzgänger, keinesfalls überzeugt. Gegen die neue Regelung hatten Luxemburgs Gewerkschaften in Brüssel bei der EU-Kommission geklagt.

Dass der Nutznießer der Börse eine Bindung an das zahlende Land haben muss, begründet die Regierung mit früher ergangenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes. Auf sie beruft sich auch Premierminister Jean-Claude Juncker in einem Schreiben an Belgiens Vizepremierminister Didier Reynders vom 11. Februar. Gemeint sind die Gerichtsaffären des Franzosen Dany Bidar gegen den britischen Staat und der Deutschen Jacqueline Förster gegen die Niederlande. In beiden Urteilen betonte das Gericht, dass ein Staat durchaus berechtigt sei, von den Studenten einen „gewissen nennenswerten Grad der Integration in der Gesellschaft des Aufnahmelandes“ zu fordern, bevor eine Studienbeihilfe ausbezahlt wird. Die Residenzdauer soll dazu dienen, diesen „Integrationsgrad“ festzustellen.

Impakt auf andere EU-Staaten

Würde man vom Prinzip der Residenzklausel abrücken, müsste die entsprechende EU-Direktive über Studienbeihilfen abgeändert werden, was einen „enormen Impakt“ auf die Gesetzgebung aller EU-Länder habe, warnt Juncker in seinem Schreiben an Reynders. Der entsprechende Artikel bezüglich der Residenzklausel müsste aus der Richtlinie raus.

Das neue Gesetz über die Studienbeihilfen berücksichtigt allein den Studenten. Was die Eltern arbeiten, wo sie leben, interessiert nicht. Hier befinde sich Luxemburg in guter Gesellschaft mit den meisten anderen EU-Staaten, erinnert Juncker. Würde Belgien von diesem Prinzip abweichen, müsste es auch den Kindern von niederländischen, aber in Belgien arbeitenden Pendlern Studienbeihilfen auszahlen, versucht Juncker den belgischen Politiker einzuschüchtern. Und würde das Königreich wie Luxemburg verfahren, würde dies auch für die Studenten gelten, die außerhalb Belgiens studierten.

Ein Wunsch der EU-Kommission

Mit dem neuen Gesetz von 2010 soll der Anteil der Hochschulabsolventen Luxemburgs von derzeit 25 auf 40 Prozent angehoben werden. Der niedrige Akademiker-Anteil war von der EU-Kommission kritisiert worden. Daher die Änderungen, betont Juncker, der es eigenen Worten zufolge ungern sehen würde, wenn Luxemburg nun dazu gezwungen würde, die Hochschulpolitik anderer Mitgliedsstaaten zu finanzieren und seine Maßnahmen zugunsten der eigenen Studenten zurückzufahren.

Junckers Schreiben an Belgiens Vizepremierminister kann die belgische Senatorin Dominique Tilmans (MR) nicht überzeugen. Integration des Studenten im Geberland ja, um zu verhindern, dass beliebiger Student auf Kosten eines Staates im Ausland studieren kann, meint sie. Dennoch diskriminiere die Residenzklausel die Kinder von Grenzgängern. Warum nicht anerkennen, dass die in Luxemburg arbeitenden Pendler bereits einen „gewissen Integrationsgrad“ erreicht haben, fragt sie. Wobei sie den Vorwand außer Acht lässt, dass nicht die Eltern sondern der Student dieser Bedingung entsprechen muss.