Montag10. November 2025

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„Energetische Kriterien zu streng“

„Energetische Kriterien zu streng“
(dpa)

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Energetische Sanierungsarbeiten sind teuer und kann sich der einfache Bürger nicht leisten, moniert die Salariatskammer. Die angekündigen Reformen verfehlten ihren Zweck.

In seinem nun vorliegenden Gutachten zum Gesetzesprojekt, das u.a. die Steuerkredite für die Registrierungsgebühren in zwei teilt, äußert sich die Salariatskammer (CSL) sehr kritisch über den Zweck dieser Maßnahme.

Diese sei kein Mittel zur Verbesserung der energetischen Effizienz der Gebäude, sondern eher eine haushaltstechnische Sparmaßnahme. Das Gesetzesprojekt sieht vor, dass die Subventionierung der Registrierungs- und Überschreibungskosten beim Ankauf eines Wohnhauses zur Hälfte an die Energieklasse des Gebäudes gebunden wird.

Niedrigenerie hat hohen Preis

Der entsprechende Steuerkredit in Höhe von 20.000 Euro soll in zwei Hälften von 10.000 Euro aufgeteilt werden. Die eine Hälfte dieses Kredites wird somit an neue Bedingungen geknüpft: Diese seien zu streng und würden besonders die schwachen Einkommen belasten.

Es gebe nicht genug Gebäude, die den strengen Kriterien entsprechen, so die CSL, was somit zu einer Verteuerung des Wohnraums führe: Die vorgesehenen Maßnahmen würden nicht die gleiche Wirkung haben wie die aktuellen. Potenzielle Käufer mit niedrigen Einkommen hätten nicht die Möglichkeit, energetisch hochwertige Häuser zu kaufen bzw. hohe Summen in die Renovierung existenter Gebäude zu investieren, so die Kammer.

Ursprünglicher Zweck verfehlt

Somit könnten sie nicht von den energiegebundenen Krediten profitieren.
Die CSL weist weiter darauf hin, dass Besitzer von Appartementwohnungen nur einen begrenzten Einfluss auf die energetischen Sanierungsarbeiten am ganzen Gebäude hätten. Das Gesetzesprojekt gebe außerdem keine Hinweise auf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Reform. Es sei aber davon auszugehen, dass weniger Kredite als bisher bewilligt würden.

Der ursprüngliche Zweck des „Bëllegen Akt“, die staatliche Subventionierung der Registrierungsgebühren beim Erwerb einer angemessenen Wohnung, sei beim vorliegenden Projekt nicht mehr gegeben, so die Salariatskammer. Es sei vielmehr angebracht, die aktuelle Regelung beizubehalten und einen zusätzlichen Kredit für die energetische Leistung einzuführen.

Es entstehen Mehrkosten

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass Besitzer von Mietwohnungen künftig die Kosten energetischer Sanierung schneller amortisieren können. Dies bedeute höhere Mieten und die Nutzer dieser Wohnungen würden unter dem Strich Mehrkosten haben statt Einsparungen durch niedrigere Heizkosten. Um dies zu verhindern, fordert die Salariatskammer die Einführung von Klimawohngeld („allocation loyer énergie“) für die Betroffenen.