Elf Jahre Haft für zwei Journalisten

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Weil sie illegal eingereist sein sollen, müssen zwei schwedische Journalisten in Äthiopien für elf Jahre hinter Gitter.

Trotz internationaler Warnungen und Proteste hat ein Gericht in Äthiopien zwei schwedische Journalisten wegen «terroristischer Aktivitäten» zu elf Jahren Haft verurteilt. ES begründete sein Urteil am Dienstag in Addis Abeba damit, dass der Fotograf Johan Persson (29) und der Reporter Martin Schibbye (31) bei einem illegalen Aufenthalt in der Unruhe-Provinz Ogaden die separatistische Ogaden National Liberation Front (ONLF) bei terroristischen Aktivitäten unterstützt hätten.

Beide hatten nach ihrer Festnahme im Juli die illegale Einreise zugegeben, den Vorwurf des Terrorismus aber zurückgewiesen. Sie nannten Recherchen für eine Reportage über Menschenrechtsverletzungen in der Provinz Ogaden als Grund für ihren Aufenthalt. Nach dem Schuldspruch in der Vorwoche hatten sich den Stockholmer Medienangaben zufolge neben Amnesty International und Journalistenverbänden auch die EU und die US-Regierung für Persson und Schibbye eingesetzt.

Pure Abschreckung

Ihr Anwalt Thomas Olsson sagte im Rundfunksender SR zum harten Strafmaß, es sei „politisch bestimmt“, um andere Journalisten abzuschrecken. Schwedens Journalistenverband forderte die Regierung von Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt auf, „kraftvoll politisch zu agieren“, um die schnelle Freilassung der Journalisten zu erreichen. Ein Regierungssprecher eklärte, man sei bereits „auf hoher diplomatischer Ebene“ in Kontakt mit den äthiopischen Behörden.

In den vorangegangenen Monaten hatte es in der Öffentlichkeit Kritik am zurückhaltenden Auftreten von Außenminister Carl Bildt nach der Festnahme von Schibbye und Persson gegeben. Die beiden wollten nach eigenen Angaben in der Ogaden-Provinz nicht zuletzt über die Rolle des schwedischen Energieunternehmens Lundin Petroleum recherchieren, bei dem Bildt bis 2006 dem Aufsichtsrat angehörte hatte. Lundin war in Äthiopien bei der Suche nach Öl nach eigenen Angaben von 2006 bis 2009 aktiv.

Die verurteilten Journalisten müssen sich bis zum 10. Januar entscheiden, ob sie Berufung einlegen oder ein Gnadengesuch einreichen.