Nach vier Stunden Verhandlungen steht das Maßnahmepaket zugunsten der Betriebe. Den Unternehmen werden in einer einmaligen Aktion die Mehrbelastungen durch die Mindestlohnerhöhung von 2011 kompensiert.
Eine der Maßnahmen ist ein einmaliger staatlicher Zuschuss des Staats in die Mutualitätskasse der Unternehmen. Daraus finanzieren die Betriebe das Krankengeld für ihre Beschäftigten. Der Staat legt 25 Millionen Euro dazu. Damit soll die Mindestlohnerhöhung ab 1. Januar 2011 abgefedert werden.
Berufliche Weiterbildung
Angehoben wird die staatliche Beteiligung bei den betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen von derzeit 14,5 auf 25 Prozent. Den Staat kostet das 20 Millionen Euro.
Eine weitere Maßnahme senkt den Beitrag der Unternehmen in die Unfallversicherung von geplanten 1,25 Prozent auf wahrscheinlich 1,15 Prozent. Das bedeutet einen Ausfall für die Versicherungskasse von jährlich 20 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme ist auf 2011 und 2012 begrenzt. Der Staat legt auf zwei Jahre insgesamt 40 Millionen Euro drauf.
Guichets uniques
Vereinbart wurde die Schaffung von zwei „Guichets uniques“. Sie sollen die Unternehmen bei ihren administrativen Prozeduren unterstützen. Bis zu den Sommerferien soll eine Bilanz über die Folgen des Einheitsstatuts erstellt werden. Das Patronat forderte erneut verstärktes Vorgehen gegen den so genannten „Absentéisme“, das unberechigte Fernbleiben von der Arbeit.
Nicht mehr zur Debatte standen am Mittwoch etwaige Kompensationen für die Indextranche im nächsten Jahr. Bei der staatlichen Beihilfe für die Mindestlohnerhöhung handelt es sich um eine einmalige Aktion.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können