Am 11. Januar war 2008 war der damalige Luxemburger Armeechef Nico Ries seines Amtes enthoben und mit anderen Aufgaben im Verteidigungsministerium betraut worden. Gleichzeitig wurde Colonel Gaston Reinig zum neuen Armeechef genannt. Eine Entscheidung, die Ries nicht akzeptierte.
" class="infobox_img" />Colonel Nico Ries
Ries reichte beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die ministerliche Entscheidung ein, wurde aber abgewiesen. Es folgte der Schritt vor dem Gerichtshof. Am 16. Dezember bekam er Satisfaktion. Der Verwaltungsgerichtshof annullierte den großherzoglichen Erlass über die Versetzung von Nico Ries und die Ernennung von Gaston Reinig an die Spitze der Armee. In einem Interview mit dem Radio 100,7 forderte Ries am Mittwochabend das Armeekommando zurück. Seine juristischen Schritte hätten diesem Ziel gedient.
Verteidigungsminister Jean-Marie Halsdorf (CSV) hat Nico Ries für den 3. Januar zu sich bestellt.
Verfassungswidrig
Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Artikel 25, Punkt 39 im Armeegesetz von 2007, aufgrund dessen Ries der Wechsel auf einem anderen Posten bei gleichzeitigem Beibehalten des Offiziersgrads eines Colonels erfolgte, verfassungswidrig sei. Tatsächlich sieht die Luxemburger Armee nur einen Offizier vom Grad eines Colonels vor. Ohne Gesetzesänderung hätte Ries den Rang verloren.
Vor seinem Urteilsspruch hatte der Gerichtshof das Verfassungsgericht angerufen, um die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 25 Punkt 39 prüfen. Die Verfassungsrichter befanden ihn für verfassungswidrig, da er ausschließlich für im Interesse einer Person formuliert worden sei.
Dem Verwaltungsgerichtshof blieb nur, den großherzoglichen Erlass, der auf den verfassungswidrigen Gesetzestext beruhte, zu annullieren, so Me Serge Marx, rechlicher Vertreter des Staats in dieser Affäre.
De Maart

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