Dienstag4. November 2025

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Ein Gesetz für die Nachwelt

Ein Gesetz für die Nachwelt
(Hmontaigu)

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Archivare beschweren sich seit Jahren über ein fehlendes Archivgesetz in Luxemburg. Ein neues Gesetzesentwurf soll ihre Arbeit jetzt um einiges vereinfachen.

Das Nationalarchiv hat die schwere Aufgabe, die Geschichte unseres Landes zu speichern. Bisher gab es lediglich Regulierungen, jetzt soll ein Gesetzentwurf die Arbeit der Archivare vereinfachen. Künftig dürfen Verwaltungen keine Dokumente mehr wegwerfen, ohne sie zuvor dem Nationalarchiv angeboten zu haben. Dieses wertet dann den Wert der Dokumente für die Nachwelt aus und kann sie pflichtgemäß archivieren.

Gemeinden sind ebenfalls vom Gesetz betroffen. Sie sollen ihren Bestand beim Nationalarchiv melden. Dieses kann die Dokumente des Gemeindearchivs auswerten und falls notwendig einen Teil davon übernehmen. Sollte die Gemeinde die Räumlichkeiten besitzen, um einen Teil der Dokumente selbst aufzubewahren, können sie dies tun, solange alles öffentlich zugänglich ist. Des Weiteren sollen Privatarchive erforscht werden. Diese können sich beim Nationalarchiv melden. Ein Archivar wertet dann die vorliegenden Dokumente aus.

Weiteres Personal

Da dies einen riesigen Arbeitsaufwand darstellt, wird die 26-köpfige Mannschaft um neun Leute aufgestockt. Ein Projekt für ein neues Gebäude liegt auch bereits auf dem Tisch, muss allerdings noch von der Regierung abgesegnet werden. Es wird vorraussichtlich in einem separaten Gebäude auf Belval gebaut werden und könnte 2019 fertiggestellt sein, hieß es am Mittwoch von Kulturministerin Maggy Nagel.

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen. Ausgeschlossen von der Archivpflicht sind privatbezogene Dossiers, wie beispielsweise Krankenakten. Auch Dokumente über Steuergeheimnisse müssen nicht archiviert werden.

Weitere Details lesen Sie in der Donnerstagsausgabe des Tageblatts (Print und E-Paper).