Mittwoch5. November 2025

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Drei Freisprüche und vier Verurteilungen

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LUXEMBURG – Der Staatsanwalt schlug dem Gericht vor, den Piloten und die technischen Verantwortlichen der Luxair schuldig zu sprechen, die drei ehemaligen Generaldirektoren aber frei zu sprechen.

Seit dem 10. Oktober müssen sich sieben Personen, ein Luxair-Pilot, zwei Techniker, ein technischer Direktor sowie drei Ex-Generaldirektoren wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Sorgfaltspflicht vor Gericht verantworten. Nach den Plädoyers der Anwälte der Nebenklage und der Verteidiger der Angeklagten war es am Vertreter der Staatsanwaltschaft, zu erklären, welches seine Sichtweise ist, was die Schuldfrage der sieben Angeklagten betrifft.

Der Pilot der verunglückten Fokker 50 kam dabei nicht gut weg. Er trägt laut Staatsanwaltschaft die Hauptschuld an der Katastrophe, die am 6, November 2002 zwischen Niederanven und Roodt-Syr 20 Todesopfer forderte. Er habe grob fahrlässig und unprofessionell gehandelt, so der Staatsanwalt.
Aber auch beide Techniker, sowie der damalige technische Direktor der Luxair wurden ins Visier genommen. Sich hinter dem optionalen Charakter einer Verbesserung des Sicherheitssystems zu verstecken, zu versuchen die Schuld bei anderen Personen zu suchen und zu probieren sich durch die Aufgabenaufteilung bei der Luxair von jeglicher Verantwortung frei zu sprechen befreie die Beschuldigten nicht von ihrer Verantwortung. Für Staatsanwalt, Serge Wagner war vor allem wichtig, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem etwaigen Fehlverhalten oder der Passivität der Angeklagten und dem Crash besteht. Er schloss alle arbeitsrechtlichen Überlegungen aus seinem Plädoyer aus. Aus diesem Grund schlug Serge Wagner vor, die drei ehemaligen Luxair-Chefs frei zu sprechen. Sie trügen keine direkte Schuld an der Katastrophe.

Zwischen 18 und 42 Monaten Gefängnis

Für den technischen Direktor forderte er eine zwei-jährige Haftstrafe. Beide Techniker sollen für 18 Monate hinter Gitter. Am schwersten trifft es den Piloten der Fokker 50. Er soll für 42 Monate hinter schwedische Gardinen. Die Staatsanwaltschaft verschließt sich jedoch nicht einer integralen Haftverschonung bei allen Angeklagten. Alle Verurteilten müssten im Fall einer Verurteilung des Weiteren eine Geldstrafe zahlen. Im Regelfall übernimmt der Verurteilte die Gerichtskosten. Dass die Ausgaben jedoch in diesem Fall sehr hoch sind, soll das Gericht eine Entscheidung darüber treffen. Das Flugzeugwrack und das abgezapfte Kerosin schließlich, sollen der Luxair zurückerstattet werden.

Die Forderung einiger Verteidiger der Angeklagten, die Klage wegen zu langer Fristen bei der Untersuchung fallen zu lassen, konnte der Staatsanwalt nicht nachvollziehen. Es sei ein schwieriges Dossier gewesen, wo es viele Oppositionen, Einwände, Gutachten, Zeugenaussagen usw. gegeben hätte. Auch hätte man viele Zeit durch die Auswechslung des Untersuchungsrichters verschwendet. Die Untersuchungen seien jedoch permanent weiter geführt worden. Sie hätten ohne die Verzögerungen nur etwas mehr als vier Jahre gedauert. Es gebe keinen Grund, die Klage fallen zulassen. Die Urteilsverkündung wird für den 27. März erwartet.