Der ungewöhnliche Reisekompagnon

Der ungewöhnliche Reisekompagnon
(Charles Caratini)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Filmfonds-Chef Guy Daleiden unterschreibt in der Großen Halle des Volkes in Peking Abkommen für Luxemburg. Unter den Augen des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang. Was ist passiert?

Guy Daleiden gehört zu den eher ungewöhnlichen Delegationsmitgliedern von Xavier Bettel in China. Im Interview erzählt der Direktor des Film Fund Luxembourg, weshalb das Großherzogtum mit China kulturell kooperieren solle – trotz der heftigen Zensur.

Tageblatt: Wieso begleiten Sie den Premier nach China?

Guy Daleiden: Luxemburg muss Koproduktionen eingehen, weil es nicht genügend finanzielle Mittel für Filmemacher in Luxemburg gibt. Das heißt, all unsere Filme finden in Co-Produktion mit Nachbarländern statt. Wir arbeiten meist in der Großregion zusammen oder orientieren uns an kleinen Ländern wie Irland, Österreich oder der Schweiz. Wir müssen aber auch mit großen Staaten zusammenarbeiten. Wir haben z.B. ein Koproduktionsabkommen mit Kanada unterzeichnet. Es war das erste dieser Art. Jetzt wurde am Montag das zweite mit China unterschrieben.

Weshalb?

Weil China an europäischen Filmen interessiert ist. Peking entwickelt zurzeit mit allen europäischen Staaten solche Abkommen. Es hat vor Kurzem mit den Franzosen, den Dänen und den Niederländern solche Co-Produktionsabkommen unterzeichnet. Wir pflegen exzellente politische und wirtschaftliche Beziehungen mit China. Und ich finde, dass dies auch verstärkt im kulturellen Bereich der Fall sein sollte. Es ist nichts wichtiger als Kultur und Bildung. Zudem kam die Anfrage aus China.

Wie groß ist das Potenzial?

Ich glaube nicht, dass wir in den nächsten Jahren plötzlich viele chinesische Filme machen werden. Das Abkommen mit Kanada ist z.B. 20 Jahre alt und wir haben seitdem nur fünf Spielfilme koproduziert. Allerdings heißt die Nicht-Kooperation mit den Chinesen, dass es uns nicht gibt. Das wäre ein schwerer Fehler.

Was regelt das Abkommen?

Das Abkommen regelt z.B., dass der Film, der in Koproduktion zwischen zwei Ländern entsteht, die beiden Nationalitäten erhält. Es wird also ein luxemburgischer und ein chinesischer Film, wenn er denn realisiert wird. Außerdem wird der Austausch zwischen den Filmcrews und dem Material zwischen beiden Ländern erleichtert. Innerhalb Europas ist so etwas einfach. Aber wenn man außerhalb Europas dreht, ist es viel schwieriger, Leute zu finden, die drehen dürfen, Material besorgen usw. Oder wenn ein Film, der in einem Land gedreht und in einem anderen post-produziert wird, kann das durch solch ein Abkommen erleichtert werden.

Gibt es auch einen finanziellen Rahmen?

Es wird geregelt, dass der Koproduzent mit mindestens 20 Prozent beteiligt ist, damit es sich um eine Koproduktion handelt. Außerdem ist das Abkommen global, da alles, was Film, TV, Kino und Animation betrifft, vom Abkommen abgedeckt wird. Das Abkommen ist so global gehalten, weil wir nicht glauben, dass wir Millionen von luxemburgisch-chinesischen Koproduktionen machen werden.

China ist für seine heftige Zensur bekannt. Soll man mit so einem Land kooperieren?

Es gibt immer noch die Zensur in China. Wir sind natürlich gegen die Zensur und China hat auch ein Quotensystem, das vorsieht, dass nur eine bestimmte Anzahl an Filmen realisiert wird. Eine Koproduktion kann deshalb durch das Abkommen stärker geschützt werden. Wir haben zudem die Möglichkeit, Beziehungen auf Kulturebene aufzubauen, die plötzlich neue Wege eröffnen.