Viele Menschen in Luxemburg beschweren sich über die Politik – aber nur die wenigsten scheinen zu wissen, dass sie ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge auch dort anbringen können, wo Gesetze gemacht werden: nämlich im Parlament. Das sogenannte Petitionsrecht ist eins der wichtigsten Grundrechte einer modernen Demokratie und in der luxemburgischen Verfassung festgeschrieben. Jeder kann sich per Petition direkt an das Parlament wenden. Allerdings hat sich die Arbeit der Petitionskommission nach der Einführung des Ombudsmann 2003 geändert, erklärt der Vorsitzende der Kommission, Camille Gira, gegenüber Tageblatt.lu.
Hintergrund:
Das lateinische Wort „Petition“ bedeutet „Bitte“ oder „Ersuchen“ und bezeichnet eine schon in der Antike geübte Praxis des öffentlichen Lebens.
Ärger mit der Verwaltung, mit den Kommunen oder mit dem Gesetz landen jetzt meistens beim Ombudsmann Marc Fischbach. „Wir bekommen jetzt mehr politische Probleme auf den Tisch oder bearbeiten die Empfehlungen des Schlichters,“ so Gira. Die Kommission ist damit der eigentliche Ansprechpartner des Ombudsmann im Parlament. Sie setzt sich anschließend direkt mit dem angesprochenen Ressort auseinander oder der Fall läuft weiter in einer Fachkommission. Als ein Beispiel der Arbeit der Petitionskommission nennt der Politiker die Unterschriften-Aktion der Gewerkschaften gegen das umstrittene Gesetz über Studienbeihilfen im Oktober 2010. Jährlich landen rund ein Dutzend Petitionen beim Parlamentspräsidenten.
Die Rechte
Dem Petitionsausschuss müssen die Minister oder jeweiligen Ressorts auf Anfrage Rede und Antwort stehen. „Leider warten wir bei den Ministern oft sehr lange auf eine Antwort. Wir haben oft das Gefühl, dass wir nicht wirklich ernst genommen werden,“ moniert Gira. Abhilfe könnte in Zukunft neben der geplanten Online-Petition eine Art digitales Forum schaffen. Schlau gemacht hat man sich darüber bei einem Besuch des deutschen Bundestags in Berlin. So könnte man innerhalb einer festgesetzten Frist via Internet Stimmen für eine Petition sammeln und anschließend auch online darüber diskutieren. „Im Parlament werde derzeit an einem solchen Konzept gearbeitet,“ unterstreicht Gira. Die politische Anerkennung der geplanten Online-Petition hält sich allerdings in Grenzen. Aus den einzelnen Fraktionen gab es bei einer Vorstellung der Idee eine große Skepsis. „Viele hätten Angst vor Missbrauch,“ so der Präsident des Petitionsausschusses. Gira verteidigt im gleichen Atemzug die Pläne: „Hier könnte das Parlament beweisen, dass man gerade mit den Mitteln neuer Medien eine seriöse, offene und bürgernahe Politik betreiben könnte.“
Die Grauzone
Doch hier müssen noch viele juristische Fragen geklärt werden. Camille Gira wünscht sich in diesem Zusammenhang eine generelle Debatte. Gerade bei der schriftlichen Petition gebe es Unklarheiten. „Obwohl das Petitionsrecht in der luxemburgischen Verfassung verankert sei, befinde es sich in einer juristischen Grauzone,“ sagt Gira. Hier ist das Gesetz sehr schwammig und unklar formuliert. Wer darf eigentlich eine Petition einreichen? Muß die Person in Luxemburg leben oder wie alt muß man für eine Petition sein? Diese ist nicht wirklich juristisch definiert, kritisiert der Grünen-Politiker.
Aber nicht alle Briefe enthalten Beschwerden oder den Wunsch ein Gesetz zu ändern. Manchmal können auch schon einfache Ratschläge oder Auskünfte ein Problem aus der Welt schaffen.
De Maart

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