Die DP-Abgeordneten André Bauler und Max Hahn wollten in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wieso einige Kleintransporter geblitzt wurden, obwohl sie die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten hatten.
In einigen Fällen haben die Blitzer Kleintransporter mit Lkw verwechselt, antwortete der Zuständige Minister Etienne Schneider. Die Höchstgeschwindigkeit für Lkw beläuft sich auf Landstraßen auf maximal 75 km/h statt 90 Stundenkilometer. Auf Autobahnen sind 90 statt 130 km/h zugelassen.
Die Fahrzeuge werden mit einer Fernerkennung erfasst und die Konturen festgestellt. Die „Augen“ der Anlage messen die Geschwindigkeit, ohne dass dafür Sensoren im Fahrbahnbelag nötig sind. „Es ist möglich, dass die Fernerkennung die Fahrzeuge falsch kategorisiert hat“, so Schneider in seiner Antwort.
Beschwerde
Diese Fehler können passieren, wenn die Kastenwagen nicht die normalen Normen haben, wie zum Beispiel durch eine vergrößerte Fahrerkabine. Zur Zeit sei es noch nicht möglich alle Fahrzeuge ihrem Typ zuzuordnen, erklärte der zuständige Minister.
Wer mit Hilfe seiner Fahrzeugpapiere nachweisen kann, dass es sich nicht um einen Lkw, sondern einen Kastenwagen handelt, kann in einer vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen Beschwerde einlegen. Die Strafen werden danach aufgehoben.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können