/ Bußgeld erst ab März 2013 fällig

(dpa-Archiv)
Für Fahrten ohne Alkoholtester werden in Frankreich Strafen erst ab März 2013 fällig. Wie die Regierung am Montag in Paris mitteilte, gebe es in manchen Regionen Engpässe bei der Lieferung. Deswegen müsse die eigentlich zum 1. November geplante Einführung von Bußgeldern verschoben werden.
Das Mitführen von Alkoholtestgeräten ist in Frankreich seit dem 1. Juli Pflicht. Mit der Regelung soll die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert werden. Alkohol am Steuer ist seit 2006 Todesursache Nummer eins auf französischen Straßen. Bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall hat einer der Beteiligten getrunken. Wer den neuen Test nicht mit sich führt, soll künftig ein Bußgeld in Höhe von elf Euro zahlen.
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