Bürger stoßen im EU-Ausland auf Hindernisse

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Im EU-Ausland treffen Bürger häufig auf bürokratische Hindernisse. Das stellt die EU-Kommission in ihrem zweiten Bürgerbericht fest, den Justizkommissarin Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel vorgestellt hat.

„Es gibt Bürger, die ihres Wahlrechts beraubt werden, einfach weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen“, sagte Reding. Nach dem Umzug könnten sie oft weder in ihrem Herkunftsland noch an ihrem neuen Wohnort an bestimmten Wahlen teilnehmen.

Zudem hätten Arbeitnehmer und Reisende bei Behörden anderer EU-Staaten Probleme mit der Anerkennung ihrer Ausweisdokumente. Behindertenparkausweise seien zwar europaweit gültig. Andere Vergünstigungen entgingen den 80 Millionen Europäern mit Behinderungen aber im Ausland. Denn Behindertenausweise würden oft nur von Behörden des eigenen Landes anerkannt. Die EU-Kommission will im kommenden Jahr einen einheitlichen Ausweis entwickeln.

Reding stellte insgesamt zwölf Maßnahmen vor, die Bürgern den Weg ins europäische Ausland erleichtern sollen. Sie schlägt unter anderem vor, dass Jobsuchende im EU-Ausland bis zu sechs Monate lang Arbeitslosengeld erhalten sollten. 13,6 Millionen Menschen arbeiten nach Angaben der Kommission im EU-Ausland, rund 210 Millionen reisen Jahr für Jahr über die Grenzen.