Zurzeit tobt die Debatte über Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken. In vielen Ländern ist man darum bemüht, die Meinungsfreiheit in diesen Netzen verstärkt zu kontrollieren, um die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Hass-Äußerungen klarer zu zeichnen. Jedoch wird unter anderem befürchtet, dass aus diesen Bemühungen heraus Maßnahmen getroffen werden, die die Meinungsfreiheit einschränken könnten.
Justizminister Félix Braz betont in einem Antwortschreiben auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser, dass die Meinungsfreiheit in Luxemburg in keiner Weise in Gefahr sei, auch bestehe keine Gefahr einer Meinungsdiktatur.
„Kein Platz für Hassreden“
„Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft, in der jeder das Recht auf Meinungsfreiheit hat, jedoch muss jeder Mensch auch respektiert werden, so dass Hassreden hier keinen Platz einnehmen dürfen. Man muss das richtige Gleichgewicht finden zwischen Meinungsfreiheit und dem Kampf gegen Hassreden“, so Braz.
Es sei allerdings nicht an den Ministern und der Regierung, die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Volksverhetzung zu ziehen. Diese Aufgabe komme, laut Braz, dem Gericht zu. Das Strafgesetzbuch definiert Volksverhetzung („incitation à la haine“) als Diskriminierung von Personen unter anderem aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer familiären Situation, ihres Alters, ihrer Gesundheit, ihrer Behinderung, ihrer politischen oder philosophischen Einstellung, ihrer Ethnie, ihrer Rasse oder ihrer Religion. Bei einem Fall von Volksverhetzung sieht das Gesetz Strafen vor, die von einer Geldbuße bis 25.000 Euro bis hin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren gehen kann.
Ein Prinzip mit Restriktionen
„Die Meinungsfreiheit ist demnach ein Prinzip, das aber bestimmten Restriktionen unterliegt“, erläutert Braz. Aus diesem Grund sei es verboten, auf irgendeine Weise Mitteilungen zu verbreiten, die bei einem bestimmten Publikum ein Gefühl von Feindlichkeit und Abweisung bewirke.
Immer häufiger kommt es zu Prozessen wegen Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken. Damit Richter und Staatsanwälte ausreichend auf solche Fälle vorbereitet sind, erhalten sie Schulungen. Diese werden Braz zufolge von internationalen Organisationen veranstaltet. Diese Seminare würden den Magistraten erlauben, ihre Meinungen mit Professionellen aus anderen Ländern auszutauschen.
Auch wenn man versuche, gegen die Hetze in den sozialen Netzwerken vorzugehen, habe die Regierung nicht vor, dem Parlament einen Gesetzentwurf zum Thema „Hassverbrechen“ vorzulegen, bekräftigt Braz.
De Maart
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