Montag22. Dezember 2025

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Bis zu 300 Euro Beihilfen

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Wer in einem finanziellen Engpass steckt, bekommt in Zukunft während einem Jahr staatliche Unterstützung, wenn er Miete und Hausdarlehenraten nicht mehr zurückzahlen kann.

Bis zu 300 Euro Zuschuss im Monat können Haushalte beantragen, wenn sie die Miete oder ihr Darlehensrate für die Eigentumswohnung nicht mehr zahlen können. Den Beschluss für die Hilfe hatte der Ministerrat vor zwei Wochen getroffen. Wohnungsbauminister Marco Schank gab am Montag weitere Details dazu.

In den Genuss der neuen Hilfe kommt jedoch nur, wer sich wegen einer außergewöhnlichen Lage in einem zeitweiligen finanziellen Engpass befindet. Das kann der Fall sein, wenn man den Arbeitsplatz verliert, der Partner stirbt, Invalide wird, das Unternehmen bankrott macht oder man längere Zeit krankgeschrieben ist.

Dreimal den Mindestlohn

Eine weitere Bedingung für die staatliche Hilfe ist: Das Gesamteinkommen des Haushalts, in dem der Antragsteller lebt, darf den dreifachen Mindestlohn nicht übersteigen. Derzeit sind das 5.174 Euro. Auch darf sich der Hilfsbedürftige nicht als Besitzer anderer Wohnungen entpuppen, in denen er nicht lebt.

Die staatliche Hilfe darf 20 Prozent des erleideten Einkommensausfalls nicht übersteigen. Der Maximalbetrag von 300 Euro wird für jedes Kind im Haushalt um 60 Euro erhöht. Gewährt wird die Stütze während maximal zwölf Monaten.