Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht bei Terrorverdacht nachträglich wieder entziehen. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, „wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen“, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem EuGH den Fall eines Kurden vorgelegt, der wegen Unterstützung der extremistischen Partei PKK aus Deutschland ausgewiesen werden sollte, sein Aufenthaltstitel sollte aufgehoben werden.
Den Europarichtern zufolge dürfen Behörden einen Aufenthaltstitel aber nur nach einer Einzelfallprüfung und unter gerichtlicher Kontrolle kassieren. Diese Überprüfung müsse sich auf den tatsächlichen Umfang der vorgeworfen Unterstützung und auch auf die Aktivitäten der angeblichen terroristischen Vereinigung beziehen.
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