Aufregung um Statec-Schreiben

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Der "Rappel" zur Teilnahme kommt nicht überall gut an, sei aber notwendig.

Für einige Aufregung sorgt momentan ein Brief der nationalen Statistikbehörde Statec, in dem zur Teilnahme an einer Umfrage über die Tourismusgewohnheiten aufgerufen wird. „RAPPEL“ prangert groß im Seitenkopf und im Text ist von einer „unentbehrlichen“ („indispensable“) Teilnahme die Rede.

„Im Ton absolut übertrieben“, ereiferte sich ein Tageblatt-Leser gestern, „als ob man einen ‚Rappel‘ von einem Strafzettel oder eine letzte Mahnung wegen einer unbezahlten Rechnung bekommen hätte.“

Rücklauf zu gering

Liliane Reichmann vom Statec bestätigte, dass der Brief für Aufregung sorgt: „Ja, es haben viele Leute wegen des Briefes angerufen, vor allem ältere Menschen“, so die Chefin der Sektion „Conditions de vie“. „Wir haben ihnen den Sachverhalt dann erklärt und konnten sie beruhigen.“

Anfang des Monats war ein erster Brief mit der höflichen Bitte zur Teilnahme an der offiziellen, europaweiten Online-Umfrage über die Tourismusgewohnheiten nebst Informations-Flyer an 5.000 Adressaten verschickt worden. Darin erwähnt war auch die Möglichkeit, die Umfrage telefonisch zu führen. Das Problem: Der Rücklauf war zu gering, weit entfernt von den benötigten 1.500 Teilnehmern. Daher wohl auch der fordernde Ton im jetzt verschickten zweiten Brief mit der Aufforderung, bis zum 10. Mai an der Umfrage teilzunehmen.

Antwortquote immer schlechter, immer weniger Einträge im Telefonbuch

Es ist das erste Mal, dass Statec bei der Tourismusumfrage den postalischen Weg wählt. Hintergrund ist, dass die Antwortquote bei Telefonumfragen in letzter Zeit immer schlechter wird. Die Leute heben nicht ab oder wimmeln die Anrufer ab. Der Anteil der Festnetzanschlüsse ist zudem rückläufig, genau wie die Einträge im offiziellen Telefonbuch. In Anbetracht dessen sah man sich beim Statec wohl zum zweiten Brief gezwungen.

Die Teilnahme an Umfragen des Statec ist übrigens gesetzlich geregelt. Im Artikel 13 des Statec-Gesetzes vom 10. Juli 2011 ist zu lesen, dass jeder Bürger dem Statec Auskunft geben muss, sofern der fakultative Charakter einer Umfrage nicht präzisiert ist. Was im Falle der Tourismusumfrage nicht der Fall ist. Hält sich also jeder ans Gesetz, müsste das statistische Amt bei der jetzigen Umfrage einen Rücklauf von 5.000 haben.

Das Gesetz sieht bei Nichtbeachtung sogar Geldstrafen vor, die von 251 bis 2.500 Euro gehen können. Wobei man davon ausgehen kann, dass eine solche Strafe noch nie für Privatpersonen ausgesprochen wurde.