Die Auslieferung erfolgt auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls, den Schweden erwirkt hatte. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben. Assange bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung.
Es geht unter anderem um die Frage, ob bei grundsätzlich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr ein Kondom hätte benutzt werden müssen.
Die Anwälte von Julian Assange hatten bereits zuvor angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung des Belmarsh Magistrates Courts einzulegen. Dazu haben sie nun sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt.
Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.
De Maart

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