Freitag7. November 2025

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Assange darf in Berufung gehen

Assange darf in Berufung gehen
(AP)

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Internet-Rebell Julian Assange zieht mit seinem Widerspruch gegen eine Auslieferung nach Schweden vor die höchste Instanz. Der Supreme Court in London nahm die Berufung am Freitag an.

Zuvor hatte ihm der High Court am 5. Dezember grünes Licht gegeben, das höchste britische Gericht anzurufen. Die zweitägige Anhörung wird am 1. Februar nächsten Jahres beginnen, kündigte das Gericht am Freitag an.

Die schwedische Justiz hatte mit einem EU-weiten Haftbefehl die Auslieferung von Assange gefordert. Er wird in dem skandinavischen Land beschuldigt, zwei Frauen sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben. Eine Anklage gegen Assange gibt es nicht. Zwei Gerichtsinstanzen in Großbritannien hatten die Auslieferung jedoch bereits für rechtens befunden.

Assange fürchtet USA

Der 40-Jährige Australier lebt seit einem Jahr unter strengen Auflagen im Haus eines Freundes in England. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der örtlichen Polizeistation melden.

Assange selbst will die Auslieferung verhindern. Er befürchtet, von Schweden aus in die USA abgeschoben zu werden. Seine Internetplattform Wikileaks hatte im vergangenen Jahr zahlreiche Unterlagen aus dem US-Verteidigungsapparat zu den Kriegen im Irak und Afghanistan veröffentlicht, die für die USA unangenehm waren.

Mit der Berufung vor dem Supreme Court will Assange prüfen lassen, ob ein EU-weiter Haftbefehl – wie in seinem Fall geschehen – von einem Staatsanwalt und ohne richterlichen Beschluss erwirkt werden kann.