Jetzt da Großbritannien entschieden hat auszutreten, beginnt ein langwieriger Verhandlungsprozess. Es gibt einen Artikel im Lissaboner Vertrag, der den Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU regelt: Artikel 50. Genau dieser wird jetzt in Kraft treten.
Großbritannien muss nun dem EU-Rat seinen Austritt verkünden. Dem EU-Rat werden dann von der Kommission Vorschläge für den Rahmen der Verhandlungen vorgelegt. Dazu gehört auch die Wahl des Verhandlungsführer für die EU, der versuchen wird, die bestmögliche Vereinbarung für die Union herauszuschlagen.
Bis zu zwei Jahre lang wird verhandelt
Während den Verhandlungen wird entschieden, wie der Austritt aussehen soll. Es werden Vereinbarungen getroffen, die beide Parteien akzeptieren müssen. Diese sollen den Austritt so geschmeidig wie möglich gestalten. Hierzu gehören auch wirtschaftliche Abkommen. Geschenke wird die EU Großbritannien allerdings keine mehr machen. Beide Seite werden versuchen das Maximum herauszuschlagen.
Dann können die Spiele beginnen. Bis zu zwei Jahre lang darf verhandelt werden. Wurde bis dahin kein Abkommen erreicht, verlässt Großbritannien die EU ohne Abkommen. Die Frist kann verlängert werden, allerdings müssen hierfür beide Seiten zustimmen. Da Großbritannien eher darauf angewiesen ist als die EU, ist die Ablehnung einer Verlängerung durch das Parlament allerdings nicht unwahrscheinlich.
Ende der Verhandlungen
Sollte bei den Verhandlungen ein Abkommen gefunden werden, muss das EU-Parlament dieses noch stimmen. 72 Prozent der Abgeordneten müssen dafür stimmen und diese müssen wiederum mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung ausmachen. Kein einfaches Unterfangen also.
Bis zum Abschluss der „Scheidung“ gilt für Großbritannien immer noch EU-Gesetz.
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können