Arbeitnehmer im Fokus

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(Tageblatt-Archiv)

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Die Rechte der Arbeitnehmer besser schützen, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und den Missbrauch bekämpfen. Ein Gesetzesprojekt mit drei Zielen.

Nach intensiven Diskussionen im „Comité permanent du travail et de l’emploi“ sowie Vereinbarungen zwischen der Regierung und Gewerkschaften beziehungsweise Arbeitgebern, hat der Ministerrat am Freitag einer Reform des Arbeitsgesetzes zugestimmt.

In einer Pressemitteilung unterstreicht die Regierung, dass das entsprechende Gesetzesprojekt drei Ziele hat: einen besseren Schutz der Arbeitnehmerrechte, eine bessere Analyse der Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie eine Förderung bei der Eingliederung von Arbeitslosen.

Mehr Rechtssicherheit

Konkrete Neuerungen betreffen unter anderem die vollständige Lohnfortzahlung bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers. Im Gesetzesprojekt wird eindeutig festgeschrieben unter welchen Umständen die Lohnfortzahlung greift um der aktuellen Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen.

Zudem soll die Wiedereingliederungshilfe für Arbeitnehmer, die aus bestimmten Gründen eine Stelle finden, die geringer vergütet ist als die vorherige, reformiert werden. Die Hilfe garantiert während der ersten 48 Monate einer Wiedereingliederung eine Vergütung in Höhe von 90 Prozent der vorherigen Vergütung.

Missbrauch verhindern

Anspruch auf diese Hilfe haben in Luxemburg tätige Arbeitnehmer, die infolge des Verlusts ihres Arbeitsplatzes in Luxemburg eine Stelle annehmen, die weniger gut vergütet ist als ihre vorherige Stelle. Die von der Regierung geplante Reform soll einen möglichen Missbrauch dieser staatlichen Hilfe verhindern.

Der Ministerrat hat sich neben der Reform des Arbeitsgesetzes unter anderem auch mit der obligatorischen sport-medizinischen Kontrolle von lizensierten Mitgliedern von anerkannten Sportföderationen, beschäftigt. So sieht ein Gesetzesprojekt vor, die sport-medizinischen Kontrolle administrativ zu vereinfachen. Unter anderem sollen die Alterstufen neu geregelt werden.