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LUXEMBURG - Der Einbürgerung von Gräfin Stéphanie de Lannoy dürfte nichts mehr im Weg stehen. Zuerst wird der Parlamentsausschuss dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmen, dann das Parlament.

Der parlamentarische Verfassungsausschuss hat die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Staatsbürgerschaft von Stéphanie de Lannoy auf nächsten Mittwoch vertagt. An diesem Mittwoch fand lediglich eine Diskussion über die Vorlage statt, so Félix Braz („déi gréng“) gegenüber Tageblatt.lu.

Der Gesetzesentwurf, welcher der Verlobten von Erbgroßherzog Guillaume die Luxemburger Staatsangehörigkeit verleihen soll, war von Oppositionsteilen und in der Öffentlichkeit kritisiert worden.

LSAP-Parteipräsident Alex Bodry warf der Regierung in dieser Frage mangelnde Transparenz vor. So lag dem Projekt keinerlei Begründung vor, wie das in der Regel für Gesetzesprojekte üblich ist. Die Regierung hat inzwischen aber ein „exposé des motifs“ nachgereicht.

Nur zwei Ausnahmen

Das Gesetz über Staatsbürgerschaft sieht Ausnahmen von der Regel nur in zwei Fällen vor. Die Staatsbürgerschaft kann einer Person für besondere Verdienste gegenüber dem Land gewährt werden oder aber die Regierung selbst schlägt die Naturalisation vor. Im Fall der Gräfin Stéphanie de Lannoy hat die Regierung nun als Begründung Fall zwei angegeben. Tatsächlich hatte der großherzogliche Hof den Premierminister darum gebeten.

Zur Prozedur waren die Mitglieder des Verfassungsausschusses mit der Auffassung des Staatsrats einverstanden, dass diese legitim sei. „Die Prozedur ist nicht illegal“, betonte Félix Braz. Die „Lex Lannoy“ solle aber den Anstoß geben, das Einbürgerungsgesetz zu überarbeiten. So sollen unter anderem die Prozeduren für alle Einbürgerungen vereinfacht werden, so der grüne Abgeordnete.

Bodry zufolge dürfte eine breite Mehrheit im Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen. Als Berichterstatter des Gesetzentwurfs wurde der ehemalige Parlamentspräsident Lucien Weiler (CSV) genannt. Der Staatsrat hat schon am Dienstag seine Zustimmung für die schnelle Einbürgerung von Gräfin Stéphanie de Lannoy gegeben. Der Gesetzentwurf soll dem Parlament eine Woche vor der Hochzeit vorgelegt werden.