50 Prozent Entschädigung für Fahrgäste

50 Prozent Entschädigung für Fahrgäste
(Isabella Finzi)

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Fahrgästen die wegen des Zugunglücks auf der Strecke Metz-Luxemburg mit Unannehmlichkeiten zu kämpfen hatten, bieten SNCF und CFL jetzt eine Entschädigung an. Bis zu 50 Prozent der Kosten sollen erstattet werden.

CFL und die SNCF bieten ihren Fahrgästen, die in den letzten Wochen und Tagen, auf der Stecke Metz-Luxemburg mit Behinderungen geplagt waren eine Entschädigung. Auf der Strecke war es am 14. Februar zu einem Zugunglück gekommen bei dem eine Person starb.

Auf ihrer Internetseite hält die CFL ein Formular bereit mit dem Fahrgäste den „geste commercial“ wie es dort heißt, Einfordern können. Diese Maßnahme richte sich an Kunden die seit dem 14. Februar die auf der gesamten oder einem Teil der Strecke Metz-Luxemburg gefahren sind, heißt es in dem Formular. Die Kunden müssen einen Wochen- oder Monatsfahrschein für die Zeit vom 14. bis zum 28. Februar vorweisen können und erhalten 50 Prozent des Preises erstattet.

Entschädigung

Die Kunden werden weiterhin gebeten, das entsprechende Formular, die Fahrkarte und einen Bankkundennachweis an die CFL oder die SNCF zu senden.

Kunden der SNCF sollen sich an das „Centre de Relation Clients TER Grand Est“ wenden. Kunden die ihr Ticket bei der CFL gekauft haben sollen sich an „CFL Activité Voyageurs Trains“ wenden. Die Adressen sind auf dem Formular vermerkt.

Noch immer gibt es keine neuen Details zum Zugunglück. Am 14. Februar kollidierten ein Güterzug aus Frankreich sowie ein Personenzug in Bettemburg. Der 43 Jahre alte Lokführer des CFL-Personenzugs war bei der Kollision ums Leben gekommen. Zwei weitere Menschen, darunter eine CFL-Schaffnerin und der französische Lokführer wurden zum Teil schwer verletzt.