Der Hauptangeklagte, der damals den Wagen steuerte, klagte vor der Richterin, dass er in der Tatnacht „nicht gut drauf“ war. Er habe zunächst abgebremst und dann doch beschlossen, nicht anzuhalten. Der Versuch, den Zöllner zu umfahren, scheiterte jedoch.
Er habe ihm danach nicht geholfen, weil er in Panik war. Ob es pathologische Panik oder schon Angst vor der Strafe war, wusste der wegen Raubüberfalls vorbestrafte Hauptangeklagte nicht. Das Opfer, das eine Nagelsperre in die Straße werfen wollte, sei vor dem Aufprall jedenfalls wie versteinert gewesen.
Warum er das Steuerrad ruckartig nach rechts statt nach links in den Fluchtkanal riss, wo er freie Fahrt gehabt hätte, konnte sich der reuelose Hauptangeklagte nicht erklären. Die Vertreterin der öffentlichen Anklage forderte für ihn 20 Jahre Haft und fünf Jahre Fahrverbot sowie drei Jahre Haft für den Beifahrer.
Gestern nun wurde der Fahrer zu 15 Jahren Haft und einem Fahrverbot von zwei Jahren verurteilt. Der Beifahrer wurde freigesprochen.
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