Heilloses Durcheinander

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Als Sturm im Wasserglas bezeichnet MNHA-Direktor Michel Polfer die Affäre um "Trémont-Kopien". Etliche Kopien der Bronzen waren angefertigt worden, obwohl der Künstler dies verboten hatte.

981 starb die Gattin von Auguste Trémont, Cécile Ruppert, und vermachte dem Nationalmuseum für Kunst und Geschichte (MNHA) nebst zahlreichen Kunstobjekten auch sämtliche Rechte für die Werke ihres Mannes. Unter der Bedingung jedoch, dass das Museum niemals selbst Kopien oder Repliken der Werke anfertigen lassen, oder einem Dritten das Recht zur Anfertigung solcher Reproduktionen geben dürfte.

Bekanntlich wurden dennoch zwischen 1999 und 2010 etliche Bronzen nachgegossen und als limitierte Auflage in einer Zusammenarbeit des Geschichtsmuseums der Stadt Luxemburg und der Firma „Muséal éditions“ in den Verkauf gebracht.

Verkauf gestoppt

Erst Mitte März 2011 ließ Kulturministerin Octavie Modert die weitere Produktion und den Verkauf von Trémont-Kopien stoppen. Die Ministerin hatte anlässlich einer Eröffnungsrede zu einer Steichen-Ausstellung im MNHA am Donnerstagabend betont, dass weder das Kulturministerium noch das Nationalmuseum jemals Nachgüsse von Trémonts selbst in Auftrag gegeben noch solche autorisiert hätte.

Ein Diekircher Sammler hingegen hatte uns darauf aufmerksam gemacht, dass das MNHA in den 90er Jahren selbst einen bei Villeroy & Boch (V&B) hergestellten weißen Panther aus Biscuit-Porzellan (Replik der Bronze „Panthère tournant“ von Trémont) in seinem eigenen Shop zum Preis von 30.000 Franken anbot.

Stammte Gussform aus dem Museum?

Baron Antoine de Schorlemer, der zu der Zeit Direktor von V&B war, bestätigte uns am Freitag, dass dieser Panther in seiner Fabrik produziert wurde und meinte ebenfalls zu wissen, dass die entsprechende Form dazu vom Museum zur Verfügung gestellt wurde. Auch hätte V&B vom Museum die Erlaubnis zur Herstellung erhalten. „Die Regierung hatte eine größere Anzahl erworben, um sie hohen Gästen als Geschenk überreichen zu können“ so der Baron.

MNHA-Direktor Michel Polfer hingegen konnte diese Angaben auf Nachfrage nicht bestätigen. Allerdings sei es so gewesen, dass der „Lions Club“ 1990/91 eine Auflage von 500 solcher Porzellan-Panther in Auftrag gegeben habe, das Museum mit der Sache allerdings nur soweit zu tun gehabt habe, als dass man einen Teil der Restauflage, die nicht durch den Club verkauft werden konnte, im eigenen Museumsshop anbot.

„Einziger Fehler 1981!“

„Das einzige, was in Sachen Trémont-Erbschaft falsch gelaufen ist“, so der Direktor, „ist, dass entweder der Notar oder aber der Testamentsvollstrecker 1981 seine Arbeit nicht anständig gemacht hat und das Museum nicht über das Testament und die entsprechende Klausel informierte!“

Man sei demnach davon ausgegangen, dass es nach dem Tode der Witwe Trémonts keine Rechtsnachfolger („ayants droit“) auf das Werk ihres ein Jahr zuvor verstorbenen Gatten gäbe. Und auch wenn das MNHA, das von „Muséal éditions“ ebenfalls kontaktiert wurde, um Trémonts zu reproduzieren, nie dazu bereit gewesen sei, so könne man der Kollegin aus dem Geschichtsmuseum der Stadt Luxemburg, Danièle Wagener, nun keinen Strick daraus drehen, dass sie ihr OK gab. „Schließlich konnte auch sie nichts von dem Testament wissen, genauso wenig wie die Kulturministerin“, so der Direktor.

Letztere habe erst vor Wochen über eine von ihr, aufgrund der parlamentarischen Anfrage von Claude Haagen, veranlasste gerichtliche Verfügung Einblick in das Testament erhalten und dann auch gleich den Handel mit den Kopien unterbunden.

Nachgüsse werden vernichtet

„Am Donnerstag wurden nun auch die nicht verkauften Nachgüsse eingeschmolzen“, betonte Polfer, der die Angelegenheit damit als beendet ansieht. Auch vertritt er die Ansicht, dass für niemanden durch die Reproduktionen ein Schaden entstanden sei. „Die Kopien haben, im Gegenteil, dazu beigetragen, den Künstler Trémont nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Dadurch wurde sein Werk sogar aufgewertet. Niemand wurde geschädigt!“

Das MNHA selbst sei ja im Testament als „ayant droit“ eingetragen, besitze also die Autorenrechte. „Wir hätten demnach lediglich uns selbst geschadet, müssten uns anzeigen und Schadensersatz fordern“, so Polfer, der das Ganze als einen „Sturm im Wasserglas“ bezeichnet, ironisch.

Keine offizielle Annahme

Doch besitzt das Museum denn nun wirklich die Autorenrechte? Oder etwa doch nicht? Und wem gehören die übrigen Kunstobjekte, die die Witwe Trémonts 1981 dem MNHA vermachte?

Die Artikel 1006 und 1008 des Zivilrechts sehen vor, dass Erbschaften, die dem Staat zukommen, vom Regierungsrat gutgeheißen werden müssen.

Das jedoch ist im Fall Trémont niemals geschehen. Ein heilloses Durcheinander demnach!