Zwei „Pecherten“ angeklagt

Zwei „Pecherten“ angeklagt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vor dem Berufungsgericht mussten sich am Mittwoch zwei sogenannte „Pecherten“ verantworten. Sie sollen im Jahr 2013 eine falsche Zeugenbescheinigung ausgestellt haben. In erster Instanz wurden beide freigesprochen, doch die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.

Es ist äußerst selten, dass sich vereidigte Beamten auf der Anklagebank befinden. Dies war aber aber am Mittwoch vor dem Berufungsgericht der Fall. Sowohl der 57-jährige Leiter des Dienstes „Agents municipaux“ der Gemeinde Luxemburg als auch sein 33-jähriger Sekretär wurden wegen Falschaussagen und falscher Zeugenbescheinigungen angeklagt.

Die Fakten sind eigentlich eindeutig: Am 24. April 2013 war der „Pechert“ W. in Bonneweg unterwegs. Weil er unter Bauchschmerzen litt, holte er sich ein Medikament aus der Apotheke, die aber nicht auf dem Dienstweg lag. Eigentlich hätte er dies melden müssen, weil er seinen „Arbeitsposten“ verlassen musste. Zudem hatte der Mann damals bei seinem Kollegen angegeben, er müsse noch zum Geldautomaten. Dies tat er aber nicht. Zufälligerweise war sein Vorgesetzter, einer der beiden Angeklagten, auch in Bonneweg unterwegs und konnte beobachten, dass der Beamte nicht mehr auf dem vorgeschriebenen Rundgang war.

Neun Monate auf Bewährung

Einige Tage später dann erstellten sein Chef und der Sekretär ein Gutachten, das besagte, dass W. nicht nur seinen Rundgang verlassen, sondern sich ebenfalls noch zu einem Geldautomaten während der Arbeitszeit begeben haben soll. Ein Disziplinarverfahren wurde daraufhin eingeleitet. Allerdings behauptet W., dass sowohl sein Chef als auch der Sekretär Dokumente gefälscht und falsche Aussagen gegen ihn gemacht hätten. Den beiden Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. In erster Instanz wurden sie zwar freigesprochen, die Generalstaatsanwaltschaft hatte aber Berufung eingelegt. Nach wie vor beteuern die beiden Angeklagten, dass sie zu Unrecht auf der Anklagebank säßen.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft vertrat am Mittwoch die Meinung, dass die zwei Beschuldigten die Dokumente absichtlich gefälscht hätten, um W. eine auszuwischen, und dass sie deshalb zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt werden müssten. „Die Fakten sind umso schwerwiegender, da die beiden vereidigte Beamte sind“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Das Urteil wird am 21. Februar gesprochen.

Muller Guy
11. Januar 2018 - 14.07

En veréidechten Beamten huet also sein "Arbechtsposten" verloos well en op sengem Rondgang een aneren Wee ageschloen huet . Grond wor den passage an enger Aptikt well en sech net gut gefillt huet. Wat as dann do sou schlemm? Sein klengkaréierten Chef muss sou eng bagatelle opbauschen. Huet hien soss neischt ze din? Den Prozess wert och nach op d'Keschten vum Steierzouler goen. Dreemen ech oder gehéieren mir schon zur Belsch?