MobilitätZebrastreifen-Streit: Stadt Luxemburg muss Dokumente herausrücken

Mobilität / Zebrastreifen-Streit: Stadt Luxemburg muss Dokumente herausrücken
Zebrastreifen sind in Luxemburg-Stadt ein Dauerthema Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Im Streit um die Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt feiern die Aktivisten vom „Zentrum für Urbane Gerechtigkeit“ (ZUG) einen wichtigen Erfolg. Die Stadt Luxemburg wurde aufgefordert, ihre eigene Analyse zur Gesetzeskonformität der Fußgängerüberwege zu veröffentlichen.

Die Kommission für den Zugang zu Dokumenten („Commission d’accès aux documents“) hat einem Antrag der Aktivistengruppe ZUG stattgegeben und der Stadt Luxemburg in ihrem Gutachten mitgeteilt, dass deren Analyse über die Sicherheit von Zebrastreifen veröffentlicht werden kann. Die Stadt kann sich also nicht auf irgendwelche Regeln berufen, um sie geheim zu halten. ZUG hatte die Stadt aufgefordert, bestimmte Dokumente zu den Zebrastreifen herauszugeben und sich dabei auf das Gesetz über den Zugang zu Informationen von 2018 berufen. Der Schöffenrat verweigerte ZUG zufolge die Herausgabe fast aller Dokumente. Deshalb hatte die Organisation die Kommission für den Zugang zu Dokumenten mit der Angelegenheit befasst. Die Kommission nimmt u.a. Stellung, wenn Verwaltungen sich weigern, Dokumente herauszugeben. Diese Stellungnahmen (Avis) haben beratenden Charakter und sind für die ersuchte Stelle nicht bindend.

Zur Erinnerung: Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Parken näher als fünf Meter an einem Fußgängerstreifen. Diesen Abstand halten allerdings nicht alle Parkplätze in der Hauptstadt ein. Die Aktivistengruppe hatte anhand von Satellitenaufnahmen sämtliche Fußgängerstreifen analysiert und nachgemessen. Nach ihrer Auslegung sind potenziell Hunderte Fußgängerüberwege nonkonform mit der Straßenverkehrsordnung und stellen eine Gefahr dar, weil parkende Autos die Sicht auf den Fußgängerüberweg blockieren können. Die Daten sind alle auf der Internetseite des Kollektivs einsehbar.

Im November waren die Vorwürfe ein Tagesordnungspunkt in einer Gemeinderatssitzung der Stadt. Dort erklärte der zuständige Schöffe Patrick Goldschmidt (DP), der dafür zuständige Gemeindedienst habe sich mit dem Thema beschäftigt und die 475 beanstandeten Zebrastreifen kontrolliert. Demnach gebe es nur 32 Zebrastreifen, die nicht regelkonform sind. Die Zahl wurde später auf 37 revidiert, erklärte ZUG.

Goldschmidt sprach dort auch von einer Abmachung mit dem Verkehrsministerium, die erlaube, die Fünf-Meter-Regel nur in Fahrtrichtung anzuwenden, weil es keinen Sinn ergebe, hinter einem Zebrastreifen das Parken zu verbieten. ZUG monierte daraufhin, Goldschmidt verstecke sich hinter einem „Accord extra-légal“ mit dem Transportministerium (das Tageblatt berichtete). Gegenüber ZUG hatte die Gemeindeverwaltung zugeben müssen, dass eine solche Abmachung nicht in schriftlicher Form existiere, erklärte Federico Gentile am Mittwoch gegenüber dem Tageblatt. Vor der Kommission für den Zugang zu Dokumenten bestätigte sich dies. Im Verständnis der Kommission existiert die Abmachung deshalb nicht.

Im Gegensatz dazu erklärt das Ministerium (damals MDDI) in einer Broschüre von 2014, wie Fußgängerüberwege angelegt sein sollen. In diesem „Guide de la Commission de circulation de l’Etat: Passage pour piétons en agglomération“ heißt es: „Die staatliche Verkehrskommission empfiehlt, dass dieses Verbot mit einem entsprechenden Hinweis versehen wird, geeigneten Straßenmarkierungen, um das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer zu vergrößern, und zur Optimierung der Sicherheit der Personen, die den Durchgang benutzen.“ Empfohlen wird dort u.a., den Bereich vor dem Zebrastreifen zu schraffieren oder sogar die Fahrbahn zu verengen. Die Stadt Luxemburg ist im Übrigen selber Mitglied der „Commission de circulation de l’Etat“, die die Broschüre veröffentlicht hat.

„Parkplätze, die zu nah an den Übergängen liegen, sind nur ein Indikator für die Nachlässigkeit, mit der der Schöffenrat normalerweise die Sicherheit von Fußgängern behandelt. Ein 2015 von der Stadt in Auftrag gegebenes Fußgänger-Audit hatte ebenfalls ernsthafte Probleme aufgezeigt. Dieses Audit endete in einer Schublade bis zu einem Leak im Jahr 2021; viele der aufgezeigten Probleme wurden bis heute nicht gelöst“, hatte ZUG in einer früheren Pressemitteilung erinnert.

ZUG hatte bislang noch keinen Einblick in die Analyse der Stadtverwaltung und kann deshalb noch keine Aussagen darüber machen.