„Bald sind wir in der gleichen Liga wie der Bommeleeër-Prozess“, sagte einer der Anwesenden am Montag im Rahmen des Gerichtsprozesses. Eine Anspielung darauf, dass sich der sogenannte RTL/Lunghi-Prozess inzwischen schon fast ein Jahrzehnt hinzieht.
Hintergrund ist ein Interview, das die freie RTL-Journalistin Sophie Schram im Jahr 2016 mit dem damaligen Mudam-Direktor Enrico Lunghi über die Künstlerin Doris Drescher führte. Im Verlauf des Gesprächs verlor Lunghi etwas die Fassung, schlug das Mikrofon weg und packte die Journalistin am Arm.
Am Montag stand nun ein weiterer Verhandlungstag in der Sache an. Hinzugefügt, nachdem die Urteilsfindung in der Vorwoche überraschend unterbrochen wurde. Eigentlich hätte nämlich bereits am vergangenen Mittwoch das Urteil im Berufungsverfahren gesprochen werden sollen. Doch dazu kam es nicht.
Arztgeheimnis
Kurz vor dem geplanten Urteilstermin hatte Sophie Schram Klage gegen frühere Mitglieder des „Collège médical“ eingereicht, wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Betroffenen hatten 2016 auf Fragen von Lunghi reagiert, der damals Zweifel an Schrams medizinischen Unterlagen geäußert und um Aufklärung gebeten hatte. In einer dem Tageblatt vorliegenden E-Mail erklärte Lunghi vergangene Woche, er habe Unstimmigkeiten klären wollen.
Die Klage von Schram wurde zurückgewiesen, hieß es am Montag. Doch Me Lydie Lorang, Schrams Anwältin, reichte umgehend eine neue Klage ein, diesmal im Rahmen einer „Partie civile“, also mit Nebenklägerstatus. Das Gericht muss sich nun auch damit auseinandersetzen.
Welche Auswirkungen diese neue Klage auf das laufende Verfahren und insbesondere die Urteilsfindung haben wird, bleibt unklar. Im Gerichtssaal wurde deutlich, dass das Gericht nicht wirklich verstand, worauf Lorang hinaus wollte. Mehrfach fragte der vorsitzende Richter nach dem Zweck der Beschwerde. Lorang sprach von bedenklichen Fragen und Antworten, die aus ihrer Sicht juristisch relevant seien. Gleichzeitig bezeichnete sie den Vorgang als No-Event, was den Eindruck erweckte, dass ihr daran gelegen war, das Kapitel abzuschließen. Am liebsten mit einem Freispruch für ihre Mandantin.
Abwarten
Was nun genau passiert, ließ sich am Montag nicht abschätzen. Das Gericht kündigte an, am 29. Oktober ein Urteil sprechen zu wollen. Im Zentrum stehen weiterhin die Vorwürfe, wegen derer in erster Instanz zwei ehemalige RTL-Mitarbeiter, Schram und Marc Thoma, wegen Verleumdung und übler Nachrede zu jeweils 1.000 Euro Geldstrafe und einem symbolischen Schadensersatz von einem Euro an Enrico Lunghi verurteilt wurden. Freigesprochen wurden damals der frühere RTL-Direktor Alain Berwick sowie der inzwischen verstorbene Programmchef Steve Schmit.
Man werde sehen, so das Gericht, wie mit dem „neuen Element“ zu verfahren sei.
 
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