Urlaubstage sind unbezahlbar

Urlaubstage sind unbezahlbar

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien will das Europäische Verbraucherzentrum über die Fluggastrechte informieren. Je nach Entfernung können bei Verspätungen Entschädigungen ausgezahlt werden. Doch diese Entschädigungsgelder hängen nicht nur von der Dauer der Verspätung ab, sondern ebenfalls von der Distanz des Zielorts. Die Urlaubstage aber sind meistens unbezahlbar.

Darüber hinaus müssen die Airlines ihre Fluggäste betreuen. „Immer öfter kommt es vor, dass Passagiere nicht über ihre Rechte aufgeklärt waren. Die meisten Fragen, die an uns gereicht werden, haben mit Verspätungen oder Annullierungen zu tun. Doch auch verloren gegangene Gepäckstücke sind immer wieder ein Thema“, erklärt Karin Basenach, die Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Luxemburg.

Wird ein Gepäckstück nach 21 Tagen nicht ausfindig gemacht, gilt es laut Gesetz offiziell als verloren. Mit einem Infostand am Flughafen will man vor allem Familien erreichen, denn die meisten Fluggäste, die beruflich unterwegs sind, wissen meist über ihre Rechte Bescheid. Ein Thema in den vergangenen Monaten war ebenfalls das „Overbooking“. Laut Karin Basenach seien überbuchte Maschinen in Luxemburg aber eher selten.

Entschädigung

Es können je nach Verspätung folgende Beträge ausgezahlt werden:
• 250 Euro bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger;
• 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern;
• 600 Euro bei allen Flügen, die nicht unter die vorherigen Punkte fallen. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

Wann ist es eine Verspätung?

Ist für ein Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug:
• bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
• bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern um drei Stunden oder mehr oder
• bei allen Flügen, die nicht unter die vorherigen Punkte fallen, um vier Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen angeboten.

Betreuungsleistungen

Kommt es zu einer Verspätung, können den Passagieren ebenfalls folgende Betreuungsleistungen angeboten werden:
• Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
• Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist;
• Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung;
• Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen, zwei Telexe, Telefaxe oder E-Mails zu versenden.