LockerungenRegierung: „Normale“ Arztbesuche ab 4. Mai wieder möglich

Lockerungen / Regierung: „Normale“ Arztbesuche ab 4. Mai wieder möglich
Ab 4. Mai sollen Patienten auch bei nicht-dringenden Fällen zum Hausarzt gehen können Benjamin Ulmer/dpa

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Patienten sollen in Luxemburg ab 4. Mai wieder „unabhängig von der Art des Gesundheitsproblems“ zum Arzt gehen können. Das hat das Gesundheitsministerium am Dienstagabend erklärt. 

Ab 4. Mai sollen Patienten auch bei nicht-dringenden Fällen zum Hausarzt gehen können. Das hat die Regierung in einer Pressemitteilung am Dienstagabend erklärt. Die Entscheidung wurde demnach angesichts eines Rückgangs der Neuinfektionen getroffen – und weil das Risiko von „negativen Auswirkungen“ für Nicht-Covid-Patienten besteht, wenn sie nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung haben. 

Betroffen sind alle Kategorien von Ärzten im außerklinischen Bereich sowie in den Krankenhäusern sowie bestimmte freie Gesundheitsberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten. Gesundheitsministerin Paulette Lenert wird in der Pressemitteilung zitiert: „Auch wenn der Zugang zu medizinischer Versorgung während des Lockdowns nie untersagt war – sondern sich auf dringende Probleme beschränkte – erlaubt uns die heutige Situation, einen breiteren Zugang zu medizinischer Versorgung ins Auge zu fassen“ 

Es gelten jedoch noch immer gewisse Einschränkungen: Noch immer sollen Patienten wo möglich auf die Telekonsultationen zurückgreifen. Am Empfang der Praxen und im Wartezimmer werden Schutzmaßnahmen eingerichtet. Die Termine sollen so geplant werden, dass ein Abstand von zwei Metern zwischen den Patienten im Wartezimmer gewährleistet wird. Und: Beim Betreten des Wartezimmers muss der Patient seine Hände desinfizieren und eine Maske tragen. 

Auch die Mediziner müssen sich rüsten

Auch das medizinische Personal die Regeln der Gesundheitsdirektion hinsichtlich Schutzausrüstung und Hygiene befolgen, verwendete Geräte und Kontaktflächen müssen gereinigt und desinfiziert werden. Zahnärzte und Physiotherapeuten, die nahe an die Patienten kommen, müssen besondere Ausrüstung tragen.

Der Arztbesuch selbst ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich, bei der eine Behörde oder ein Fachmann ein Covid-Screening macht. Wenn Symptome vorhanden sind, wird der Patient an ein Corona-Zentrum oder an den Notdienst verwiesen. Die Corona-Zentren bleiben fürs erste bestehen, teilt die Regierung mit. 

Auch die Krankenhäuser sollen umschalten. Die Versorgung soll nicht mehr länger auf akute, nicht palanbare Behandlungen oder die Notfallversorgung beschränkt bleiben. Behandlungen und Operationen sollen bestimmten Kriterien priorisiert werden. 

Die Regierung hatte am 16. März den Krisenzustand ausgerufen. Damit gingen eine Reihe von Einschränkungen einher – unter anderem hinsichtlich der medizinischen Tätigkeit sowohl bei den Krankenhäusern als auch im ambulanten Sektor. Der Appell, Besuche bei Ärzten und in Kliniken einzuschränken hat laut Regierung geholfen, „die Ausbreitung des Virus wirksam einzudämmen“. D

Victor
29. April 2020 - 1.57

Na endlich, dann können die 3 Jahre alten 'Stern' und 'Spiegel' wieder aus dem Schrank genommen werden.