JustizReferendare retten Richter

Justiz / Referendare retten Richter
Exekutive und Judikative bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs für Gerichtsreferendare: (V.l.n.r.) Francis Delaporte, Präsident des Verwaltungsgerichts, Martine Solovieff, Generalstaatsanwältin, Sam Tanson, Justizministerin, Roger Linden, Präsident des Obersten Gerichtshofs, Yves Huberty, Justizministerium Foto:Editpress/Julien Garroy

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Die Justizbehörden haben ein Einstellungsproblem. Es mangelt an Richtern. Gleichzeitig nimmt die Arbeit der Magistratur zu. Referendare sollen den Richtern nun helfen, Dossiers zusammenzustellen und Verhandlungen vorzubereiten. Justizministerin Sam Tanson hat den Entwurf des dafür nötigen Gesetzes vorgestellt. Wenn’s auf dem Instanzenweg glattläuft, könnte ab Januar 2022 rekrutiert werden.

Das Problem ist nicht neu und schnell umrissen. Es gibt in Luxemburg weniger Richter, als nötig wären, deren Arbeit nimmt zudem stetig zu und wird komplexer. Der Unterbesetzung sei auch über den Weg der Rekrutierung von neuen Richtern nicht so schnell beizukommen, heißt es, da es an Kandidaten fehle. So hätten zum Beispiel beim letzten Aufruf von 25 ausgeschriebenen Posten nur 17 besetzt werden können.

Deshalb hat Justizministerin Sam Tanson am Mittwoch den Gesetzentwurf 7863 vorgestellt, der den rechtlichen Rahmen für die Funktion von Gerichtsreferendaren schaffen soll. Der Entwurf ist nun auf dem Instanzenweg und könnte nach optimistischer Einschätzung der Ministerin zum ersten Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Erst dann kann rekrutiert werden.

Die Aufgabe dieser „référendaires de justice“ besteht darin, den Richtern zuzuarbeiten, sie also bei der Vorbereitung ihrer Fälle zu unterstützen. Solche Referendare gibt es in gewisser Form bereits heute schon, doch nun sollen es erstens deutlich mehr werden und zweitens sollen sie auf Basis eines neuen Statuts eingestellt werden. 46 Referendare sind geplant. 40 werden als Pool auf die verschiedenen Gerichte aufgeteilt, sechs kommen beim Verwaltungsgericht unter.

Keine Ersatzrichter

Anders als das Richteramt steht die Stelle des Gerichtsreferendars nicht ausschließlich Luxemburgern offen, sondern allen EU-Bürgern. Eine spezifische Sprachregelung für die Ausübung der Funktion sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Grundsätzlich werden ausreichende Kenntnisse der französischen, deutschen und luxemburgischen Sprache vorausgesetzt.

Ein Referendar muss nicht unbedingt eine juristische Ausbildung haben, um als Spezialist zu helfen, Dossiers vorzubereiten. Er kann auch aus anderen Fachrichtungen kommen, mit beispielsweise einem Master-Abschluss in Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften.

Klar ist, so Sam Tanson, dass die Referendare keine Ersatzrichter sind. Sie unterstützen die Richter bei verschiedenen Aufgaben, ihnen selbst kann aber keine Entscheidungsbefugnis übertragen werden, sie können keine Sitzungen leiten oder Urteile fällen. Sie handeln unter der Leitung und Aufsicht der Richter, denen sie zugeteilt sind.

Referendare sollen aber nicht der einzige Weg sein, um die Magistratur zu entlasten, so Sam Tanson. Die Richter sollen zudem von bestimmten Aufgaben entbunden werden, die dann von einem Justizattaché wahrgenommen werden könnten. Auch deren zukünftige Einstellung und Ausbildung wird angepasst und in einem gesonderten Gesetzentwurf geregelt.

Die Justizministerin stellte den Gesetzentwurf Nr. 7863 über die Referendare der Justiz in Anwesenheit der drei Korpsleiter Roger Linden, Francis Delaporte und Martine Solovieff, Generalstaatsanwältin, vor.

Dégouté politique
23. September 2021 - 7.59

Also lo och nach ondiplomêiert personal um gericht, wéi chargés an der schoul... ! Quo vadis lux. ?