Cannabis in LuxemburgParlament gibt grünes Licht: Vier Hanfpflanzen für den Eigenkonsum zu Hause erlaubt

Cannabis in Luxemburg / Parlament gibt grünes Licht: Vier Hanfpflanzen für den Eigenkonsum zu Hause erlaubt
 Symbolbild: AFP/Fadel Senna

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Klare Fronten gab es am Mittwoch (28.6.) im Parlament bei der Abstimmung über das Gesetzesprojekt zum Anbau und Konsum von Cannabis in privaten Räumen. Die CSV und der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser stimmten dagegen. Alle anderen Parteien sowie die übrigen drei ADR-Vertreter unterstützten die Vorlage.

Das Gesetzesprojekt beruhe auf der Feststellung, dass die bisherige Verbotspolitik ein Misserfolg war, rechtfertigte Berichterstatterin Josée Lorsché („déi gréng“) das Vorgehen der Regierung. Trotz Repression und Verbot wuchs der Schwarzmarkt. Mit dem Gesetz werde auf die Eigenverantwortung der Konsumenten beim rekreativen Cannabis gesetzt, so Lorsché. Cannabis ist die meist konsumierte illegale Droge in Luxemburg und im Ausland.

Dabei will man Cannabis keinesfalls verharmlosen oder dessen Konsum fördern, betonte die grüne Abgeordnete. Es gehe darum, die Drogenkriminalität und den damit verbundenen Menschenhandel sowie den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Dank Eigenanbau soll letzterem der Boden entzogen werden. Außerdem werde eine gute Qualität garantiert, würde auf dem Schwarzmarkt doch oftmals verunreinigte und gestreckte Ware angeboten.

Das verabschiedete Gesetz ist lediglich der erste Schritt einer neuen Drogenpolitik. Ein weiteres Gesetz soll die Schaffung einer staatlich kontrollierten Produktions- und Verkaufskette von Cannabis ermöglichen. Das Konzept wird derzeit mit der EU-Kommission diskutiert.  Mit dem Gesetz wird nun der Anbau von bis zu vier Hanfpflanzen pro Haushalt erlaubt. Drogenzüchter dürfen nur Erwachsene sein. Die Samen müssen von anerkannten Herstellern stammen, die auf der Verpackung auf sanitäre Risiken hinweisen müssen. Auch der Konsum ist auf Erwachsene begrenzt. Geraucht werden darf außerdem nur zu Hause und nicht in Anwesenheit von Minderjährigen. Die Pflanzen dürfen nicht von außen sichtbar sein. Begleitet werden soll diese Drogenliberalisierung mit einer umfassenden Sensibilisierungs- und Informationskampagne zum Drogenkonsum.

Das Gesetz depenalisiert den Cannabis-Besitz. Wer mit weniger als drei Gramm Cannabis-Besitz im öffentlichen Raum erwischt wird, muss lediglich ein Bußgeld bis 500 Euro zahlen. Vor Gericht wird er nicht mehr zitiert. Wer jedoch mehr als drei Gramm besitzt, wird einem Drogendealer gleichgestellt und die Affäre wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Gescheiterte Drogenpolitik

Der CSV-Sprecher Gilles Roth sah nur schwarz. Mit dem aktuellen Gesetz würden weder die politischen noch die gesundheitlichen Zielsetzungen erreicht. Im Gegenteil werde die Kriminalität zunehmen. Mafiöse Netzwerke könnten sich in Luxemburg breitmachen, befürchtete Roth, der sich dabei auf das kritische Gutachten der Staatsanwaltschaft berief.

Keineswegs werde der Jugendschutz gestärkt. Das Gesetz sei vielmehr ein klares Signal an junge Leute, rauchen sei nicht so schlimm. Tatsächlich nehme der Konsum laut UNO-Berichten nach der Legalisierung zu – genauso kriminelle Aktivitäten, so der CSV-Abgeordnete. Zweifel äußerte er an den Kontrollmöglichkeiten. Wer kontrolliere, wie viele Pflanzen angebaut würden und wer zum Haushalt zähle. Und wer hindert Kinder daran, an den Cannabis-Pflanzen zu „knabbern“? Roth befürchtete auch Drogentourismus in Luxemburg.

Pim Knaff (DP) erinnerte daran, dass bereits vor Jahren der Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt wurde. Rekreatives Cannabis sei in vielen anderen Ländern bereits legal. Knaff nannte Uruguay, einzelne US-Staaten, Kanada und Malta. Dieser Umschwung in der Drogenpolitik sei kein Zufall. Er sei vielmehr das Eingeständnis, dass die bisherige Drogenpolitik versagt habe.

Laut Dan Biancalana (LSAP) stelle dieses Gesetz lediglich den ersten Teil der Cannabis-Legalisierung dar, ein erster Baustein für einen offeneren Umgang mit dem Cannabis-Konsum. Corona-bedingt konnte das Konzept nicht ganz umgesetzt werden. Auch bedürfe es noch Klärungsbedarf auf EU-Ebene.

Man innoviere, ohne zu überlegen, meinte hingegen der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser unter Hinweis auf die in den Nachbarländern noch fehlende entsprechende Öffnung. Wie Nathalie Oberweis („déi Lénk“) war auch Marc Goergen (Piratepartei) der Ansicht, der vorliegende Text werde den Schwarzmarkt nicht austrocknen. Die wenigsten Konsumenten könnten Cannabis zu Hause anpflanzen. Der Mut fehlte, Cannabis „richtig zu legalisieren“, um dem Verbraucher den Weg zum Dealer zu ersparen, so Goergen.

Angesichts einer gescheiterten Drogenpolitik – ein „absoluter Echec“ – in den letzten fünfzig Jahren musste man andere Wege beschreiten, verteidigte Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) den Politikansatz der Regierung. Trotz Verbote stieg der Drogenkonsum, während sich die Qualität der Ware verschlechterte. Auch verringerte sich der Kontakt der Jugendlichen zu Drogen keinesfalls. Feststellen konnte man aber, dass der Konsument beim Kauf von Drogen auf dem Schwarzmarkt einem extremen Risiko ausgesetzt ist, die Ware oftmals mit anderen Substanzen gestreckt sei, die die Drogenprobleme verstärken würden. Außerdem sei der Verbraucher in Kontakt mit Leuten, die kriminellen Netzwerken angehören.

Mit dem vorliegenden Gesetz wurde nichts überstürzt, entgegnete Tanson auf entsprechende Vorwürfe von CSV und ADR. Ihr Projekt habe sie bereits vor einem Jahr vorgelegt. Auch widersprach sie den Anschuldigungen, Minderjährige würden weniger geschützt. Vielmehr werde vor dem Cannabis-Konsum gewarnt. Außerdem würden Minderjährige bereits heute konsumieren. Und das sei eine Katastrophe angesichts ernsthafter gesundheitlicher Folgen. Der Ausweg besteht darin, die Jugendlichen zu stärken, damit sie Nein zu den Drogen sagen. Übrigens könne alles, was gegen Cannabis gesagt werde, auch bezüglich des Alkoholkonsums gesagt werden. Wegen vier Hanfpflanzen zu Hause werde die Welt schon nicht untergehen. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der CSV und des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser angenommen. Die drei anderen ADR-Vertreter stimmten dafür.

Pitti
1. Juli 2023 - 11.28

Trauriger Stimmenfang von den grünen Besserwisser. Hoffentlich geht der Schuss nach hinten los.

benschul
30. Juni 2023 - 20.18

Kén enzeche Mënsch den do un dem Gesetz bedélegt war huet fir 1 Centime vu Suchtproblemer eng Ahnung an sie kréien all Null an der Prüfung. Schued fir dat villt Geld wat do verplempert ginn ass. Et wär besser gewiescht et géing an d'Suchtpräventioun gestach oder an d'Hellef fir Suchtkranker. Dat dote war puer Spekulatioun virun de Wahlen a mär ginn erem eng Kéier verarscht.

Jejeje
30. Juni 2023 - 16.46

En Decke merci un dei Greng, wielen iech awer net

Jonas Marc
30. Juni 2023 - 12.54

En décke Merci un déi Gréng. Mir wielen Iech nach e puer mol erëm.

Nomi
29. Juni 2023 - 16.27

Meng Stemm hud dir awer elo garantei'ert net !

Jos
28. Juni 2023 - 13.52

Endlech. A schon hutt dir meng Stëmmen :)