TripartiteOGBL will der Regierung keinen „Blankoscheck“ für Indexmanipulation ausstellen

Tripartite / OGBL will der Regierung keinen „Blankoscheck“ für Indexmanipulation ausstellen
OGBL-Pressekonferenz nach dem Scheitern der Tripartite-Verhandlungen  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Der OGBL meldet sich am Samstag nach der Tripartite noch einmal per Pressemitteilung zu Wort. Die Vorwürfe gegen die Gewerkschaft, die die Presse aufgegriffen habe, seien „ein großer Witz“. Der OGBL könne der Regierung keinen „Blankoscheck“ für die Indexmanipulation bis 2024 ausstellen.

Der OGBL hat sich am Samstagmorgen in einer Pressemitteilung noch einmal zum Ausgang der Tripartite geäußert. So stimme es nicht, dass der OGBL seine Zustimmung zum Regierungsvorschlag mit der Begründung verweigert habe, dass die Arbeitnehmer, die bis zu 160.000 Euro pro Jahr verdienen, auch für die Verschiebung der Indextranche „entschädigt“ werden sollen. „Ein großer Witz, der leider in der Presse ein gewisses Echo zu finden scheint“, schreibt der OGBL. Der wahre Grund: Die Preise seien momentan so volatil, dass die Gewerkschaft der Regierung keinen „Blankoscheck“ für die Indexmanipulation bis 2024 ausstellen könne. Diese Hilfe für die Unternehmen sei nämlich undifferenziert und nicht zielgerecht, da die Verschiebung mehrerer Indextranchen fast alle Arbeitnehmer, Rentner und ihre Familien betreffe.

Die Ausgleichszahlungen würden die verschobenen Indextranchen nicht ausreichend kompensieren. „So wird es für 40 Prozent der Bevölkerung – laut Regierung die ‚Reichen’ – bereits überhaupt keine Entschädigung geben und für ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung wird die ‚Entschädigung‘ im Vergleich zum Einkommensverlust, der durch die Verschiebung der Indextranche verursacht wird, unbedeutend sein“, schreibt der OGBL. Da das Bruttojahreseinkommen neben dem Grundgehalt auch Prämien, Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienste usw. umfasse, würden die vorgesehenen Kompensationen den Einkommensverlust für den Großteil der Quintile 1 und 2 auch nicht decken. „Ganz zu schweigen davon, dass kein Ausgleichsmechanismus für das Kindergeld vorgesehen ist, obwohl dieses kürzlich wieder indexiert wurde“, so der OGBL.

Dadurch, dass die Unterzeichner des „Zweieinhalbpartite-Abkommens“ sich auf eine Mindestfrist von zwölf Monaten zwischen zwei Indextranchen geeinigt haben, besteht laut OGBL das Risiko, dass eine Indextranche verloren geht, wenn die Inflation auf dem aktuellen Niveau bleibt oder sogar noch weiter ansteigt. „Der OGBL verurteilt entschieden den Versuch der Regierung, die Arbeitnehmerschaft in Luxemburg zu spalten“, schreibt die Gewerkschaft. Dies passiere durch das gewählte Ausgleichsmodell mit der Unterscheidung zwischen kleinen und mittleren Löhne. Und: Einer, der von der Regierung gemachten Vorschläge habe darauf abgezielt, die Grenzgänger vom Ausgleichsmechanismus auszuschließen.

forumpost
5. April 2022 - 9.30

Wenn die Teuerung über 5% liegt und die Indextranche nur ein Plus von 2,5 % bietet, erleiden die Menschen noch immer einen massiven Kaufkraftverlust, auch ohne dass man weitere Indextranchen nach hinten verschiebt.