ArmeereformMöglicher Vertragsbruch durch Regierung: CGFP leitet Schlichtungsverfahren ein

Armeereform / Möglicher Vertragsbruch durch Regierung: CGFP leitet Schlichtungsverfahren ein
Die CGFP wirft der Regierung einen „schlechten politischen Stil“ vor Foto: Editpress/Alain Rischard

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Das Parlament soll am Freitag (19.7.) über den neuen Gesetzentwurf zur Reform der Armee abstimmen. Die CGFP sieht in dem Text allerdings einen Vertragsbruch mit dem im Dezember beschlossenen Lohnabkommen, in dem das Bewertungssystem im gesamten Staatsdienst abgeschafft wurde. Ein Präzedenzfall?

Die „Regierung ist im Begriff, einen Vertragsbruch zu begehen“, schreibt die CGFP in einer Pressemitteilung am Dienstag. Die Regierung wolle den Gesetzentwurf 7880 zur Reform der Armee nutzen, um sich über die erst im Dezember durchgesetzte Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst hinwegzusetzen und so „dieses kontraproduktive Benotungssystem im Eilverfahren bei den Militärangehörigen wiedereinzuführen“. Die Abstimmung im Parlament soll am Freitag – also noch vor den parlamentarischen Sommerferien – erfolgen. Die Gewerkschaft sieht in dieser Entwicklung einen „gefährlichen Präzedenzfall“. 

Sowohl die CGFP als auch die Berufskammer der öffentlichen Bediensteten hätten die Regierung vergangene Woche dazu aufgefordert, die entsprechende Stelle im Gesetzentwurf zu streichen. Armeeminister François Bausch („déi gréng“) und Marc Hansen (DP), Minister für den öffentlichen Dienst, hätten sich in einer Unterredung mit der CGFP am Freitag zu dem jüngsten Gehälterabkommen bekannt, doch nun müssten sie ihren Worten auch Taten folgen lassen.

Die Argumentation der Regierung sei nämlich „alles andere als überzeugend“. Führungskräfte der Armee hätten gegenüber der CGFP eingestehen müssen, „dass es keine übergreifende internationale Norm gibt, die Luxemburgs Armeeführung dazu zwingen würde, eine Bewertung der beruflichen, ethischen und physischen Qualitäten einzuführen“.

In einer Dringlichkeitssitzung am Dienstag habe die CGFP schließlich entschieden, ein Schlichtungsverfahren gegen die Dreierkoalition einzuleiten. Die Vorgehensweise der Regierung zeuge von einem schlechten politischen Stil. Das Bewertungssystem im gesamten Staatsdienst sei anhand des rezent beschlossenen Besoldungsabkommens zum 1. Januar 2023 abgeschafft worden. Wenn die drei Regierungsparteien diese Vereinbarung nun wieder teilweise rückgängig machen würden, käme das eindeutig einem Vertragsbruch gleich, schreibt die CGFP. Die Gewerkschaft befürchtet eine Aushöhlung des Staatsdienstes und eine mögliche Wiedereinführung des Bewertungssystems in anderen Verwaltungen.

Die CGFP wolle sich gegen jegliche Abweichungen vom Lohnabkommen zur Wehr setzen. Sie fordert zudem alle Abgeordneten dazu auf, die besagte Textstelle aus dem Gesetzentwurf streichen zu lassen, bevor darüber abgestimmt wird. Das Argument, dass der Staatsrat vor der Sommerpause nicht mehr über genügend Zeit verfüge, eine neue Fassung des Entwurfes zu begutachten, lässt die CGFP nicht gelten.

Sich über das geltende Gehälterabkommen hinwegzusetzen, zeuge von einer „maßlosen Respektlosigkeit gegenüber den Sozialpartnern“, schreibt die Gewerkschaft. Doch noch schlimmer und moralisch verwerflicher wäre es allerdings, trotz des laufenden Schlichtungsverfahrens über den gesamten Gesetzentwurf abzustimmen. Sollte die Dreierkoalition das trotzdem tun, zeige sie kurz vor den Parlamentswahlen ihr wahres Gesicht, meint die CGFP.