Neues Covid-GesetzMeisch zieht Text zu Schulschließungen wieder zurück

Neues Covid-Gesetz / Meisch zieht Text zu Schulschließungen wieder zurück
Meisch zieht Teile aus dem neuen Covid-Gesetz wieder zurück Foto: Editpress/Alain Rischard

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Bildungsminister Claude Meisch zieht einige Textpassagen im neuen Covid-Gesetz in Bezug auf die Schulen zurück. Darunter auch jene der Schulschliessungen. Dies erfolgte überraschenderweise, nachdem gestern noch beschlossen wurde, eben diese Textpassagen dort einzufügen, um ihnen eine rechtliche Basis zu geben. 

Am Dienstag noch war es klar, dass einige Maßnahmen in Bezug auf die Schulen in das neue Covid-Gesetz verankert werden sollten. Am Mittwoch folgte überraschenderweise der Rückzug durch Bildungsminister Claude Meisch. Somit scheitert der Versuch, den Schulschließungen eine rechtliche Basis zu geben. Gilles Baum (DP), Präsident der Bildungskommission im Parlament, bestätigte Meischs Rückzug der Passagen aus dem neuen Covid-Gesetz gegenüber dem Tageblatt

Was ist passiert? Wie Marc Baum („déi Lénk“) dem Tageblatt berichtet, hat der Staatsrat Meisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass es die Textstellen über den Stufenplan im neuen Covid-Gesetz mit „oppositions formelles“ belegen werde. Daraufhin soll der Minister die Stellen zurückgezogen haben. Dadurch ist der Versuch gescheitert, den Schulschließungen eine rechtliche Basis zu geben. Die Maskenpflicht ist von dem Rückzug nicht betroffen. Sie soll also weiterhin im neuen Covid-Gesetz verankert werden. 

Der Stufenplan, welcher regional und punktuell an Schulen oder Gemeinden eingesetzt werden sollte, wird also auch in Zukunft anhand von Empfehlungen oder „Instructions ministérielles“ geregelt werden. Zum Stufenplan gehört die „Mise à l’écart“ im Falle einer Corona-Infektion in einer Klasse. In einer zweiten Etappe wird diese Klasse ebenfalls in der „Maison relais“ in eine „Mise à l’écart“ gesetzt. Dies wird so gehandhabt, damit die Schüler einer solchen Klasse nur noch untereinander interagieren können und sich nicht mehr mit anderen Schülern vermischen können. Spitzt sich die Infektionslage weiter zu, kann an einer Schule oder Gemeinde nur noch vormittags Präsenzunterricht stattfinden. Nachmittags werden die Kinder im Homeschooling unterrichtet. Die letzte Stufe wäre dann der komplette Umstieg auf Homeschooling, was einer Schulschließung gleichkäme.

Clemi
10. März 2021 - 11.27

typisch luxemburger gewurschtel. selbstverschuldet. anstatt sich den sommer über ein anständiges pandemiegesetz zu geben, das alle eventualitäten flexibel genug regelt, wenn nötig auch mit weitreichenden befugnissen für die regierung, dann aber mit einer parlamentarischen "notbremse" versehen ... oder wie auch immer. stattdessen wurde die etat-de-crise-verordnung einfach in einem gesetz weitergeschrieben, und 1x pro monat oder auch öfter werden nun veränderungen/verlängerungen übers knie gebrochen. das schlimmste: dass nun massnahmen die schule betreffend doch ins gesetz kommen soll(t)en ist ein EINGESTÄNDNIS eines bisherigen fehler/fehlverhaltens. da müssten von opposition und presse eigentlich konsequenzen eingefordert werden ...