Dienstag4. November 2025

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LogementMehr erschwinglicher Wohnraum muss her: Minister Meisch stellt Anpassungen des Gesetzes vor

Logement / Mehr erschwinglicher Wohnraum muss her: Minister Meisch stellt Anpassungen des Gesetzes vor
Verpackungskunst oder erschwingliche Wohnungen aus der Wundertüte? In Luxemburg fehlen definitiv Sozialwohnungen. Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Die Immobilienkrise ist zugleich eine soziale Krise. Denn in Luxemburg gibt es zu wenige Sozialwohnungen. Menschen mit geringem Einkommen finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Umso dringender war es, ein nicht einmal zwei Jahre altes Gesetz zu überarbeiten. Der zuständige Minister Claude Meisch (DP) hat den nun vom Regierungsrat angenommenen Gesetzentwurf vorgestellt.

Es ist hinlänglich bekannt, wo der Schuh drückt. Trotzdem dreht die Immobilienkrise weiter unaufhörlich ihre Kreise. Während zum Ende des vergangenen Jahres die Kaufpreise für Immobilien wieder anzogen, waren die Wohnungsmieten Ende 2024 etwa 2,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Für viele Luxemburger, die längst eine Wohnung besitzen, hatte dies keine Auswirkungen. Rund zwei Drittel der Einwohner sind Eigentümer, gut die Hälfte von ihnen haben ihren Immobilienkredit bereits abbezahlt.*

Derweil trifft die Krise die ärmere Bevölkerungsschicht empfindlich. Immerhin ist jeder fünfte Einwohner hierzulande armutsgefährdet. Die durchschnittliche Miete lag 2023 bei 52 Prozent des Mindesteinkommens. Allein zwischen April 2023 und September 2024 wurden mehr als 700 Anträge auf Zwangsräumungen gestellt. Und nach wie vor gehört Luxemburg zu den Schlusslichtern, was den Anteil der Sozialwohnungen am gesamten Immobilienbestand angeht. Der liegt bei mickrigen 2,5 Prozent.

Demnach muss mehr erschwinglicher Wohnraum her. Wohnungsbauminister Meisch erläuterte bei einer Pressekonferenz im Ministerium auf Kirchberg die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur „gezielten Optimierung für eine verstärkte Umsetzung“ des bestehenden Gesetzes vom 7. August 2023 über erschwinglichen Wohnraum, das am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft getreten war.

Kommunen als Bauträger

Dies hatte jedoch vor allem Nachteile für die Kommunen als öffentliche Bauträger gebracht. Sie erhielten nur 75 Prozent der staatlichen Förderung für ein Projekt, die anderen 25 Prozent wurden längerfristig nicht erstattet wie bei den öffentlichen Trägern wie der „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM). Die Gemeinden sollen nun laut Regierung die gleichen Bedingungen bekommen. 

Was die soziale Dimension der Wohnraummisere angeht, sieht sich Luxemburg mit einer besorgniserregenden Realität konfrontiert: Claude Meisch wies darauf hin, dass nach dem Bericht „Arbeit und sozialer Zusammenhalt“, der im September 2024 vom Statec veröffentlicht wurde, rund ein Viertel aller Kinder hierzulande von Armut bedroht ist, womit das Großherzogtum zu den fünf am stärksten betroffenen Ländern der Europäischen Union zählt.

Besonders kritisch ist die Situation für Alleinerziehende, von denen 44 Prozent unterhalb der Armutsgrenze leben. Sie machen auch etwa ein Viertel der Fälle beim „Fonds du logement“ (22,3 Prozent) und der „Fondation pour l’accès au logement“ (27,1 Prozent) sowie mehr als ein Drittel der Fälle beim SNHBM (34,5 Prozent) aus, gegenüber 6,5 Prozent der Privatmieter.

Monoparentale Haushalte sind häufig mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert: prekäre Lebensbedingungen (Überbelegung, Feuchtigkeit, Dunkelheit), schlechteres Wohnumfeld und hohe finanzielle Belastungen. In diesem Zusammenhang betonte Meisch, dass erschwinglichen Wohnraum zu schaffen eine gemeinnützige Aufgabe sei, „die für den Zusammenhalt und die Würde jedes Einzelnen von entscheidender Bedeutung ist“.

Erschwinglicher Wohnraum ist für den Zusammenhalt und die Würde jedes Einzelnen von entscheidender Bedeutung

Claude Meisch, Wohnungsbauminister

Als konkrete Maßnahmen gegen das Problem sieht der Gesetzentwurf ein neues Kriterium vor, das bei der Vergabe erschwinglicher Mietwohnungen berücksichtigt werden soll, nämlich das der Alleinerziehenden. Die Aufnahme dieses Vergabekriteriums zielt darauf ab, monoparentale Haushalte bei der Vergabe von erschwinglichen Mietwohnungen Priorität einzuräumen und gleichzeitig die gestiegenen Herausforderungen anzuerkennen, denen sie in Bezug auf Armut und Deprivation gegenüberstehen. Mit dieser auf Haushalte von Alleinerziehenden ausgerichteten Maßnahme soll zusätzlich auch die Kinderarmut bekämpft werden.

Hier entstehen Wohnungen der „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM)
Hier entstehen Wohnungen der „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM) Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Um sozialen Bauträgern einen Anreiz zu bieten, noch stärker zur Erhöhung des Bestands an erschwinglichen Wohnungen beizutragen, indem sie das vorhandene, häufig brachliegende Potenzial nutzen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die Renovierung bestehender Wohnungen und Immobilien um 15 Prozent zu erhöhen. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf die grundlegende Renovierung und energetische Sanierung von bestehenden Immobilien zur Schaffung von Wohnraum ab. Sie ergänzt die Erhöhungen der förderfähigen Höchstbeträge für die Klimaresistenz von Wohngebäuden. Die Maßnahmen der energetischen Sanierung zielen auf das Klimabonus-Programm ab. Insbesondere geht es um eine energetische Sanierung, die die Heizkosten und Treibhausgasemissionen substanziell senkt und damit die monatlichen Belastungen der Mieter reduziert.

Der Gesetzentwurf sei, wie der Wohnungsbauminister erklärte, das Ergebnis eines Dialogs mit den Akteuren vor Ort und eines Feedbacks aus praktischen Erfahrungen. Meisch betonte dabei, dass erschwinglicher Wohnraum eine gemeinnützige Aufgabe darstellt, die für den sozialen Zusammenhalt und die Würde jedes Einzelnen von entscheidender Bedeutung ist. Und er berichtet von seiner Tour durch die Gemeinden, die er begonnen habe. Die Treffen mit den lokalen Politikern hätten zum Ziel, „die Bedürfnisse der Gemeinden aktiv anzuhören und Synergien mit den lokalen Akteuren in einer gemeinsamen Dynamik zu fördern: Hindernisse identifizieren, Landpotenziale nutzen und Absichten in konkrete Projekte umsetzen“.

Sozial Mixitéit

Das Gesetz über erschwinglichen Wohnraum umfasst drei grundlegende Säulen: den sozialen Bauträger, die Einführung des sozialen Vermieters, die mit einem Rahmen für erschwingliche Mietverträge einhergeht, sowie die Schaffung des nationalen Registers für erschwingliche Wohnungen (RENLA). Um die Beteiligung der Gemeinden an der Produktion von erschwinglichem Wohnraum weiter zu fördern, sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung ihrer finanziellen Unterstützung vor. So können die Gemeinden sogar rückwirkend zum 1. Oktober 2023 eine Verzinsung ihres investierten Kapitals für Projekte für bezahlbaren Wohnraum erhalten.

Der Bedarf nach Wohnraum ist groß
Der Bedarf nach Wohnraum ist groß Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Die sozialen Vermieter spielen eine zentrale Rolle bei der Verwaltung erschwinglicher Wohnungen und sollen die „sozial Mixitéit“ fördern. Um sie bei ihren komplexen Aufgaben, die sich mit den Realitäten vor Ort entwickeln, besser zu unterstützen, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die ihre tägliche Arbeit erleichtern soll.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Verwaltungspauschale für die Wohnungen von Studierenden vor, wenn diese von einem anderen Vermieter als der Universität Luxemburg verwaltet werden, um das Spektrum des Wohnungsangebots weiter zu vergrößern. Darüber hinaus sieht ein separater Gesetzentwurf Änderungen am Gesetz über individuelle Wohnbeihilfen von 2023 vor, um die Verwaltungsverfahren für die Bürger und die Wohnbeihilfenbehörde zu vereinfachen. Schließlich führt der Gesetzentwurf den Status der Gemeinnützigkeit für erschwinglichen Wohnraum ein.  

„Durch diese Optimierungen wollen wir ein größeres Netzwerk von sozialen Projektträgern einbeziehen“, betonte Meisch. „Letztendlich werden mehr als 100 Gemeinden, die neben dem ,Fonds du logement‘ und der SNHBM sowie allen anderen sozialen Bauträgern die öffentlichen Bauträger par excellence sind, voll und ganz an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in unserem Land teilnehmen können.“ Der Ressortleiter kündigte zudem eine überarbeitete Fassung des Pacte logement 2.0 an. Ein Datum dafür nannte er nicht.

* In Deutschland (53,3 Prozent), Österreich (48,6) und der Schweiz (57,7) sowie in den skandinavischen Ländern ist der Anteil der Mieter deutlich höher.

Ziegel
6. April 2025 - 19.16

Nur weiter herum wurschteln und laabern, aber konzeptlos bleibt
diese blaue überhebliche Politik nach wie vor.
Die Ueberteuerung nimmt stàndig zu,sowie auch der dazu
gehörende Baufusch. Sozialwohnungen sind auch überteuert,
wie lange muss es noch dauern dass immer mehr Normalverdiener sich überhaupt keine Wohnung mehr leisten
können,so dass das Problem mit Wohnungskauf im Ausland ständig zunimmt. Also alles nur für Betuchte.Ciao Luxusburg.

Grober J-P.
5. April 2025 - 9.31

"Derweil trifft die Krise die ärmere Bevölkerungsschicht empfindlich." Nicht nur, auch jene die man noch zur Mittelschicht zählen darf.
Noch einmal die Frage, warum kostete ein Baugrundstück hinter Virton 50 € / m2, in Metzig schon 230 € / m2 und in der Mitte unseres Landes 900 € / m2?
Warum kostet der Ziegel hier doppelt so teuer wie drüben?
Haben mal locker vor etwa 2 Jahren durchrechnen lassen, Preis / m2 "clé en mains" nahe Thionville 2200 €, nahe Metzig 3300 € hier dann 6000 €.
Mal raten was der freundliche Herr der Bank hinter dem Schreibtisch gesagt hat zu dem Antrag auf Kredit?