Luxemburger „Nigeria Connection“: Zwölf Jahre Haft für Bandenchef

Luxemburger „Nigeria Connection“: Zwölf Jahre Haft für Bandenchef
Die Polizei hatte im Oktober 2015 ein Großaufgebot in Wasserbillig aufgefahren. Foto: Police/Tageblatt-Archiv.

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Nicht weniger als 21 Angeklagte mussten sich seit dem 9. Oktober 2017 vor den Berufungsrichtern verantworten. Sie waren im März des vergangenen Jahres zu Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren verurteilt worden. Sie sollen im großen Stil mit Drogen gedealt haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hatten Berufung gegen das Urteil eingereicht. Am Mittwoch wurden die Beschuldigten zu Haftstrafen von zwischen 30 Monaten und zwölf Jahren verurteilt.

Im Prozess gegen die „Nigeria Connection“ waren nicht weniger als 20 Männer und eine Frau nigerianischer Herkunft angeklagt, die in Luxemburg im großen Stil mit Drogen gehandelt haben sollen. 15 Jahre Haft für die beiden Hauptbeschuldigten und zwölf Jahre Gefängnis für die Frau, so lautete die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft.

Zwölf Jahre Haft für den Hauptbeschuldigten

Was die restlichen Rauschgiftverkäufer anbelangt, wurden Freiheitsstrafen zwischen vier und acht Jahren beantragt. Der Hauptbeschuldigte und Kopf der Bande wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und zu einer Geldbuße von 10.000 Euro verurteilt.

Die einzige Frau auf der Anklagebank muss laut den Berufungsrichtern für acht Jahre in Haft, drei davon auf Bewährung. Der Dritte im Bunde wurde zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Alle anderen Beschuldigten, die die Drogen an den Mann gebracht haben sollen, haben Freiheitsstrafen von zwischen 30 Monaten und sechs Jahren zum Teil auf Bewährung erhalten. Einzelne von ihnen müssen ebenfalls eine Geldstrafe zahlen.

Razzia in Wasserbillig

Im Oktober 2015 hatte die Polizei bei einer Razzia in Wasserbillig den Drogenring zerschlagen. Das Hauptquartier der Bande soll sich in Wasserbillig befunden haben. Hier sollen sie die Drogen verpackt haben, um sie anschließend zu verkaufen. Unter anderem die „Nice-Bar“ in der rue de Strasbourg im hauptstädtischen Bahnhofsviertel soll eine Anlaufstelle der Dealer gewesen sein. Die mitbeschuldigte Frau soll damals als Geschäftsführerin im Haus fungiert haben.

Einer der beiden Hauptangeklagten soll der Eigentümer des Hauses gewesen sein. Um dort leben zu können, mussten 20 Euro pro Tag gezahlt werden. Die meisten Beschuldigten gaben zu, Drogen in Luxemburg verkauft zu haben. Sie entlasteten allerdings die beiden Hauptangeklagten. „Wir kennen die beiden nicht“, so die Aussagen vor den Berufungsrichtern. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die meisten von den Angeklagten Telefonkontakt mit den Hauptmännern hatten.

Die einzelnen Männer erklärten, dass die gefundenen Mobiltelefone nicht ihnen gehörten. Auch auf die Frage, wie die Zustände in dem Haus in Wasserbillig waren, konnte niemand eine Antwort geben. „Ich habe nur einige Nächte dort übernachtet. Es war die billigste Übernachtungsmöglichkeit, die ich damals gefunden habe“, so die Aussagen.