CannabisKommt nicht in die Tüte: Im Vergleich zu Deutschland hat Luxemburg restriktivere Vorstellungen

Cannabis / Kommt nicht in die Tüte: Im Vergleich zu Deutschland hat Luxemburg restriktivere Vorstellungen
Wäre dieser Joint ein Weinglas, gäbe es kein Problem: In Geselligkeit (psychoaktives) Cannabis zu rauchen, zumal in der Öffentlichkeit, soll in Luxemburg erst mal verboten bleiben. Foto: Shutterstock

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In der Drogenpolitik Deutschlands und Luxemburgs gab es in den vergangenen Jahren zwei erstaunliche Parallelen: In beiden Ländern haben die Regierungen (deren Koalitionen sich auch noch aus den gleichen Parteifarben zusammensetzen) beschlossen, Cannabis für den Freizeitgebrauch zu legalisieren und entsprechende Vertriebsstrukturen zu schaffen. Beide Länder haben diese ambitionierten Pläne allerdings wieder kräftig eingedampft – auf jetzt eher unterschiedliche Herangehensweisen.

In Deutschland ist vor einiger Zeit festgestellt worden, dass die eigentlich geplante Abgabe von Cannabis-Produkten über spezielle Geschäfte wohl nicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Und in Luxemburg wird konstatiert, das ähnliche gedachte Vorgehen habe auch noch „durch die Pandemie eine Verlangsamung erfahren“.

Hüben wie drüben wurde jedenfalls beschlossen, davon abzusehen, Verkaufsstellen zu schaffen, wie sie etwa in vielen Staaten der USA längst Normalität sind. Stattdessen sollen aber wenigstens der Besitz und der Umgang mit dem Rauschmittel entkriminalisiert werden – und überhaupt ermöglicht, indem zunächst der Eigenanbau des entsprechend potenten Hanfs erlaubt wird.

Vorbei sind die deutsch-luxemburgischen Parallelen allerdings, sobald man das deutsche Eckpunktepapier mit dem aktuell für Luxemburg erklärten Vorhaben vergleicht. 

Das Berliner Papier versucht offenkundig zumindest ansatzweise, den längst geltenden Lebensrealitäten Rechnung zu tragen: So soll das „Gras“ nicht nur auch öffentlich mitgeführt (in Mengen bis zu 25 Gramm), sondern auch konsumiert werden dürfen. Für beides gelten zwar allerlei Auflagen, vor allem in Sachen Jugendschutz. Aber sogar der Konsum in Fußgängerzonen soll ausdrücklich nur „bis 20 Uhr“ verboten sein.

Der Stoff, aus dem die Ängste sind: Nachdem der Hanf etliche Jahrhunderte lang eine verbreitete Kulturpflanze war, wurde er in wenigen Jahrzehnten fast komplett aus der Erfahrung der meisten Menschen getilgt
Der Stoff, aus dem die Ängste sind: Nachdem der Hanf etliche Jahrhunderte lang eine verbreitete Kulturpflanze war, wurde er in wenigen Jahrzehnten fast komplett aus der Erfahrung der meisten Menschen getilgt Foto: Pixabay

Der Anbau soll privat erlaubt werden, indem man bis zu drei „weibliche Pflanzen“ zu Hause heranziehen darf – beziehungsweise über „nicht-gewinnorientierte Vereinigungen“, also analog zu den luxemburgischen „Asbl“. Hier sollen sich Interessierte austauschen können – oder Menschen ohne „grünen Daumen“ Samen, Stecklinge oder wohl auch zum Konsum aufbereitetes Cannabis bekommen.

Viele Kommentatoren weisen derzeit auf Fallstricke hin, die diese Pläne noch beinhalten. So ist etwa noch unklar, inwiefern auch die Grenzwerte für den psychoaktiven Cannabis-Wirkstoff THC im Blut erhöht werden, ab denen man als fahruntüchtig gilt. Auch der Verkehrsgerichtstag hat im August 2022 kommentiert, dass der derzeit geltende Wert unsachlich niedrig sei. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach Abklingen der Cannabis-Wirkung deutlich überschritten werden. Im Eckpunktepapier wird eine Anpassung der Grenzwerte zwar angekündigt, doch das Papier bleibt hier unpräzise – wie auch an anderen Stellen: So kann ein fleißiger Anbauer aus den drei legalen Pflanzen schnell viel mehr Material herausholen als die erlaubten 25 Gramm, wobei sowieso nicht klar ist, ob damit nur das Gewicht der Blüten gemeint ist. Überhaupt würden solche Grenzen die Cannabis-Freunde weiterhin ständig in der Nähe der Illegalität, der gängelnden Kontrollen und des Strafrechts halten – und auch eine echte Entlastung der Polizei wäre damit kaum zu erreichen: Sie müsste sich vielleicht sogar mehr als zuvor mit potenzieller „Cannabis-Kriminalität“ beschäftigen. Das alles ist aber doch von vergleichsweise großer Liberalität durchzogen, vergleicht man es mit dem Vorhaben in Luxemburg.

Größtenteils harmlos? Cannabis-Konsum steht im Verdacht, die Entwicklung von Gehirn und Persönlichkeit zu stören. Wie beim Alkohol gilt auch hier: Maß halten, nicht zu früh damit anfangen – oder es besser ganz lassen.
Größtenteils harmlos? Cannabis-Konsum steht im Verdacht, die Entwicklung von Gehirn und Persönlichkeit zu stören. Wie beim Alkohol gilt auch hier: Maß halten, nicht zu früh damit anfangen – oder es besser ganz lassen. Foto: Freepik

Als sei man bemüht, Zweiflern und konservativen Hardlinern den Wind aus den Segeln zu nehmen, reiht ein Positionspapier gefühlt mehr Restriktionen als Lockerungen aneinander: So soll hier zwar sogar eine Pflanze mehr angebaut werden dürfen als in Deutschland – allerdings auch nur „pro Haushalt“. Aus dem darf die Pflanze auch niemals und in keiner Form herausbewegt werden. Wer kein Haus mit (direkt angrenzendem) Garten zur Verfügung hat, sondern etwa nur eine kleine Wohnung, wird da schnell an Grenzen stoßen.

Auch der Genuss eines kleinen Joints zum Sonnenuntergang am Seeufer mit Freunden soll verwehrt bleiben, da der Konsum und jeder Transport von Cannabis in der Öffentlichkeit verboten bleiben soll. Wer sich daran nicht hält und mehr als drei Gramm dabei hat, soll dabei ausdrücklich als „Drogendealer“ mit dem Strafrecht verfolgt werden. Die derzeit formulierten Regeln können sogar so verstanden werden, dass es strafbar wäre, im eigenen Haushalt einen Joint mit einem erwachsenen Gast zu teilen.

Auch am strengen Blut-Grenzwert, ab dem man als fahruntüchtig gilt, soll sich nichts ändern: Wer auch nur einmal die Woche Cannabis genießt, würde weiterhin Führerschein und Versicherungsschutz gefährden – sogar dann, wenn nach dem Abklingen der Wirkung noch viele Stunden abgewartet (oder, zum Beispiel, geschlafen) wird.

Das Gesetzesprojekt mit der Nummer 8033, im Juni 2022 eingebracht von Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“), hat inzwischen acht Begutachtungen erfahren. Dass es überhaupt noch in der laufenden Legislatur zur parlamentarischen Abstimmung gelangt, ist eher aussichtslos: „Die Änderungen des Gesetzesentwurfs auf Basis der bisherigen Stellungnahmen des Staatsrats und der Justizautoritäten werden demnächst dem Regierungsrat vorgelegt“, heißt es jedenfalls auf Anfrage des Tageblatt aus dem Justizministerium. Auch müsse eine weitere Stellungnahme des Staatsrats abgewartet und die reguläre legislative Prozedur eingehalten werden. Daher könne man auch „keinen bestimmten Termin oder Zeitrahmen für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Parlament benennen“.

nomi
17. April 2023 - 12.47

Ech sinn net dofir, mee den Jüll huet vlaicht di beschten Propose !

Et huet een och nach keng Aentfert kritt, wei' et dann mat dem Kannerschutz an den Appartementshaiser steht wann een do kifft !

Jüll
17. April 2023 - 9.35

Wat e Gedeessems. Losst et einfach wéi et as a mir kiffen a planzen weider un wéi mer et säit Joren maachen. Soulaang et verbueden as gin et (ausser bei Verdacht op Konsum) och keng onnéideg Kontrollen.