Irreguläre Transfers bei der FLF? Luxemburger Sportgericht eingeschaltet

Irreguläre Transfers bei der FLF? Luxemburger Sportgericht eingeschaltet

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Der nationale Fußballverband hat ein Problem. Laut der US Böwingen hat die FLF bei gleich mehreren Transfers gegen die eigene Satzung verstoßen und Fristen nicht eingehalten. Der Zweitdivisionär hat den Dachverband nun vor das luxemburgische Sportgericht CLAS gezerrt.

Im Frühsommer entschieden 14 Spieler, die US Böwingen zu verlassen. Es handelt sich dabei vornehmlich um Akteure aus der zweiten Mannschaft. Der FC Brouch (8), der FC Pratzerthal/Redingen (3) und der SC Ell (3) nahmen diese Spieler auf.

Allerdings lief auf administrativer Ebene sehr vieles schief, wie Jim Rickal, Vizepräsident der US Böwingen, dem Tageblatt gegenüber erklärte: „Brouch hat uns beispielsweise acht ‚transferts-démissions‘ in einem Umschlag in den Briefkasten geworfen, anstatt sie einzeln und per Einschreiben zu verschicken. Und deshalb wissen weder wir noch jemand anders, ob diese Schreiben vor der Schließung des Transferfensters am 18. Juni eingegangen sind. Es gibt keinen Beweis.“

Einen sogenannten „transfert-démission“ kann jeder Spieler einreichen, der länger als drei Jahre in einem Verein ist, über 33 Jahre alt ist oder keine Nicht-Wechsel-Absicht unterschrieben hat. Das Fenster für solche Transfers schließt in Luxemburg am 18. Juni. Am 27. Juni reichte die US Böwingen daraufhin bei der FLF Beschwerde ein.

„Ein Witz“

„Bei Transfers gibt es drei Parteien. Der abgebende Klub, der aufnehmende Klub und die FLF, die dafür zuständig ist, dass alles regelkonform abläuft. Das ist in diesem Fall nicht passiert. Eigentlich wäre es nicht an uns gewesen, diese Transfers zu beanstanden. Es ist ein Witz, dass der Verband darauf wartet, dass ein Verein reklamiert“, erläuterte Rickal. „Bei rund 2.300 Transfers werden nicht alle davon an einem Tag auf ihre Richtigkeit kontrolliert. Es ist jedoch höchst wahrscheinlich, dass der Fehler bei der Begutachtung aufgefallen wäre. Doch dazu war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekommen“, so FLF-Jurist Marc Diederich.

Der Verband antworte dem Viertligisten am 10. Juli – also 25 Tage nach Ende der Transferfrist. „Aufgrund ihres Schreibens wurden die drei betroffenen Vereine schriftlich über die Irregularitäten informiert und hatten sieben Tage Zeit, die Transfers abzuschließen“, heißt es in diesem Brief.

Die Mitteilung wurde nach der Verwaltungsratssitzung verfasst. Zum FLF-Vorstand gehören mit Dr. Henri Mausen (FC Pratzerthal/Redingen) und François Schockmel (FC Brouch) auch zwei Mitglieder der betroffenen Vereine. „Im Bericht stand, dass beide während der Diskussion über diesen Fall im Raum anwesend waren. Auch wenn sie sich mit ihren Meinungen enthalten haben, kann es nicht sein, dass sie den Raum zu diesem Zeitpunkt nicht verlassen haben“, entrüstete sich Rickal.

Schlichtungsversuche

Kurz vor der FLF-Antwort hatten Brouch (am 2.7.), Pratzerthal/Redingen (4.7.) und der SC Ell (5.7.) ein Einschreiben an die US Böwingen gesendet und hatten damit – wie von der FLF erlaubt – ihre Transfers innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen. Der Beweis, dass der Wechsel vor dem 18. Juni eingereicht wurde, fehlte jedoch weiterhin. Und auch bei diesem zweiten Versuch wurde ein Formfehler begangen. „Wir haben nicht das richtige Transferformular erhalten – so wie es in den Statuten vorgesehen ist. Es wurden uns lediglich Kopien zugeschickt“, erklärte der Böwinger Vizepräsident, der auch in seinem Schreiben vom 11. Juli auf die Annullierung der Transfers beharrte.

Daraufhin wurde eine sogenannte „Commission de conciliation“ einberufen. FLF-Vorstandsmitglied Jean-Jacques Schonckert wurde als als „Conciliateur“, also als Vermittler, eingesetzt. Der Anwalt erklärte den Böwinger Vorstandmitgliedern an diesem 20. Juli, dass Artikel 86 der Verbandssatzung beim Kongress im November 2015 im Sinne der Vereine geändert wurde, damit diese nachträglich Transfers korrigieren können. Die US Böwingen verlangte an diesem Tag, dass alle 14 Transfers für ungültig erklärt werden.

Dies passierte nicht, weshalb sich der Verein von der Attert nun dazu entschied, das luxemburgische Sportgericht CLAS („Commission luxembourgeoise pour l’arbitrage dans le sport“) einzuberufen. „Wir werden jedes Spiel unter Protest bestreiten und das müssen wir auch. Falls die CLAS uns recht gibt, müssen unsere Partien neu angesetzt werden, da wir nicht auf diese Spieler zurückgreifen konnten. Es geht uns als Verein einfach um das Prinzip. Statuten und Fristen sind da, um eingehalten zu werden“, so Rickal abschließend.

„Formalismus“

Die FLF und ihr Jurist Marc Diederich glauben nicht, dass die US Böwingen eine Chance hat, vor dem CLAS recht zu bekommen. „2015 haben wir auf Wunsch der Vereine den Artikel 87 eingeführt, um dem Formalismus entgegenzuwirken. Die US Böwingen hat zwar keinen eingeschriebenen Brief erhalten wie vorgeschrieben, hat aber schriftlich zugegeben, die Transferunterlagen erhalten zu haben. Es ist auch auszuschließen, dass ‚Forfaits‘ drohen, denn wir als Verband haben die Wechsel ja bewilligt.“

Da die Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, werden sich beide Parteien in naher Zukunft wohl vor dem Sportgericht wiedersehen.


Die betroffenen Artikel:

Article 33
a) Le transfert-démission: le club bénéficiaire informe par recommandé le Club cédant de la démission sur formulaire fourni par la FLF et adresse le récépissé de l’envoi de sa démission par un moyen permettant sa traçabilité ou le remet en mains propres contre récépissé à la FLF ensemble avec le formulaire pour un tel transfert fourni par la FLF. Ce formulaire est signé par le président et le secrétaire du Club bénéficiaire ou par leurs mandataires ainsi que par le joueur.

Article 86
a) sanctions
Le dossier de transfert ne contenant pas tous les éléments prescrits peut entraîner le refus du transfert. Les formulaires de transferts nationaux ou demandes d’affiliation pour les transferts internationaux constatés irréguliers par les services fédéraux sont renvoyés aux clubs pour régularisation, à condition qu’ils aient été introduits dans les délais règlementaires. Les demandes multiples de transfert signées par le même joueur entraînent de plein droit la nullité du transfert. En outre, des sanctions disciplinaires peuvent être prononcées pour les irrégularités constatées. Les formulaires renvoyés par la fédération pour régularisation doivent, sous peine d’irrecevabilité être renvoyés au secrétariat fédéral par tout autre moyen permettant sa traçabilité dans les sept jours ouvrables de la date du cachet postal, du courriel ou du
fax lors du renvoi au Club.


 

roger wohlfart
11. September 2018 - 18.27

Sobald Geld mit im Spiel ist, wird nach Strich und Faden gemogelt. Zumindest ist die Versuchung sehr gross! Bekanntlich soll Geld ja nicht stinken, sonst würden wir es vermutlich vor Gestank auf diesem Planeten nicht aushalten.