TierversucheIn Luxemburger Laboren wurden im letzten Jahr 11.375 Tiere benutzt

Tierversuche / In Luxemburger Laboren wurden im letzten Jahr 11.375 Tiere benutzt
Eine sogenannte Labormaus (Symbolbild) Foto: Janet Stephens/National Cancer Institute Creator (USA)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Zahl der Tiere, die in Luxemburg Tierversuche durchleiden müssen, ist 2019 erneut gesunken. Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass eine große Studie an Zebrafischen beendet wurde. Die Zahl der Mäuse, an denen experimentiert wurde, steigt dagegen zum wiederholten Mal an.

Die derzeitige sanitäre Krise hat gezeigt, dass Luxemburg nicht nur ein Hochtechnologie-Land ist, sondern auch in der Medizin sehr aktiv ist. In der Bekämpfung der Corona-Epidemie sind überall in der Welt – und ebenso in Luxemburg – Forschende aus der Medizin in die Bresche gesprungen, haben Modelle aufgestellt, an Therapien und Diagnosen gearbeitet und den Medien und der Bevölkerung Sachverhalte erklärt.

Die medizinische Forschung hat aber auch eine Schattenseite. Sie bringt mit sich, dass hierzulande Tierversuche durchgeführt werden. Die Zahlen dazu werden regelmäßig in einem Bericht im Internet publiziert – versteckt auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.

Im vergangenen Jahr wurden im Großherzogtum 11.375 Tiere für Versuche benutzt. Die meisten davon – insgesamt 10.821 – waren Mäuse. Dahinter folgen 117 Ratten und 437 Zebrafische. Dies teilt die Veterinärverwaltung in einem Bericht mit. Damit sinkt die Zahl der im Labor benutzten Tiere 2019 um 28,84 Prozent. Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass eine große Studie an Zebrafischen beendet wurde. Die Zahl der benutzten Mäuse ist dagegen rapide angestiegen – von 7.817 auf 10.821. Dem Bericht zufolge wurden 2019 keine Primaten, keine Haustiere wie Katzen, Hunde, Hasen oder Frettchen und keine sogenannten Nutztiere wie Rinder oder Schweine für Forschungszwecke verwendet.

Grundlagenforschung

Bei den meisten Versuchen handelte es sich um Grundlagenforschung (84,03 Prozent) – etwa auf dem Gebiet der Krebsforschung. Das bedeutet, dass hier wissenschaftliche Phänomene untersucht wurden, ohne dass in diesen Experimenten bereits an einer konkreten Anwendung des entstandenen Wissens gearbeitet wurde. 13,75 Prozent der Tierversuche werden der angewandten Forschung zugeordnet. 1,95 Prozent der Projekte wurden als Aus- und Weiterbildung eingeordnet. Die Mehrheit (11.332) durchlebte solche Experimente zum ersten Mal. Diese Tiere schlüpften oder wurden innerhalb der Europäischen Union geboren. Bei den anderen gibt es im Bericht der Veterinärverwaltung keine Angaben zu ihrer Herkunft.

In den Jahren davor war die Zahl der Tierversuche in Luxemburg enorm gestiegen. Die Berichte der Veterinärverwaltung reichen nur bis ins Jahr 2014 zurück. Damals wurden „nur“ 2.296 Tiere – 2.190 Mäuse und 106 Zebrafische – für Experimente verwendet. Laut den Berichten wurden zwischen 2014 und 2019 ausschließlich Ratten, Mäuse und Zebrafische als Versuchstiere eingesetzt.

Der europäische Gesetzgeber habe einen Rechtsrahmen entwickelt, um die Eingriffe an Tieren zu verringern und trotzdem gute Ergebnisse in der wissenschaftlichen Forschung zu garantieren – und dabei die Interessen der Tiere und die der Forschung in Einklang zu bringen, heißt es in dem Bericht. In Luxemburg ist das Veterinäramt für die Einhaltung der EU-Direktive 2010/63, die mit dem großherzoglichen Reglement vom 11. Januar 2013 in Luxemburg umgesetzt wurde, zuständig. Das Veterinäramt führe seine Kontrollen nach dem 3R-Prinzip durch. Dieses bezieht sich auf die englischen Wörter „replacement, reduction, refinement“, zu Deutsch „Vermeidung, Verminderung, Verbesserung“.

Schrittweise Abschaffung

Obwohl das letztendliche Ziel der Richtlinie die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in Europa durch Alternativmethoden sei, so das Veterinäramt, sei es derzeit noch nicht möglich, sich dessen zu entledigen, da der Einsatz von Tieren nicht immer vermieden werden könne, insbesondere dort, wo die wissenschaftlichen Kenntnisse über biologische Prozesse noch unzureichend seien. Darüber hinaus verlange die europäische Gesetzgebung für Arzneimittel, Chemikalien und Lebensmittelsicherheit, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen getestet werden müssen, um ihre Sicherheit für Menschen, Tiere und die Umwelt nachzuweisen. Letzteres Argument gilt allerdings nur sehr bedingt für Luxemburg, da fast alle Forschungsprojekte mit Tieren der Grundlagenforschung zuzuordnen sind.

Das Veterinäramt schlüsselt die Tierversuche nach Forschungsgebieten auf. So wurden etwa 1.382 Mäuse für die Erforschung von Krebserkrankungen beim Menschen benutzt. 6.210 Mäuse wurden zur Erforschung des Immunsystems verwendet. Das Dokument listet jedoch nicht auf, welche Institute die Tiere verwenden. Diese Information ist allerdings nicht geheim. Solche Details müssen die Forscher mit ihren Forschungsergebnissen veröffentlichen. So ist zum Beispiel bekannt, dass am Luxembourg Institute of Health (LIH) mit Mäusen geforscht wurde.

Die Verwendung von Tieren insbesondere in der medizinischen Forschung wird oft als absolut notwendig beschrieben, im Gegensatz zur Kosmetik. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Medizinern, die dies kritisch betrachten. Die deutsche Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche“ etwa, die viele Mediziner und Wissenschaftler zu ihren rund 2.000 Mitgliedern zählt, kämpft seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung und setzt auf moderne, alternative Verfahren. Viele davon sind auf ihrer Internetseite einzusehen.

Die Organisation führt insbesondere zahlreiche medizinische Untersuchungen auf, die zu dem Schluss kommen, dass die Ergebnisse von Tierversuchen ohnehin nur sehr begrenzt auf den Menschen übertragbar sind, zum Beispiel wenn erforscht wird, welche Stoffe beim Menschen Krebs verursachen können.

Tiere haben laut Gesetz eine Würde

Das neue Tierschutzgesetz vom 12. Juni 2018 – das nicht-menschlichen Tieren im Übrigen eine Würde zugesteht – lässt Tierversuche nur zu, wenn sie „strikt notwendig“ sind und ihre Ziele nicht mit anderen Methoden erreicht werden können. Außerdem setzen solche Versuche in Luxemburg die Genehmigung des zuständigen Ministers voraus. Das Gesetz gesteht Wissenschaftlern allerdings zahlreiche Ausnahmen zu, zum Beispiel bei der Zucht von Tieren. So ist es beispielsweise verboten, Wirbeltiere so zu züchten, dass gesundheitliche Beschwerden entstehen. Diese Regel gilt jedoch nicht für Wissenschaftler.

Viviane
5. Juli 2020 - 21.25

Ratten, Mäuse und Zebrafische sin och Lebewesen! STOP Déiereversich!!! Ganz schlëmm Tierquälerei, et geht och ouni.

Victor
5. Juli 2020 - 11.22

Mit 'benutzt' ist töten gemeint.